Seitz Kresse von Sachsenflur und Elsa von Herbolzheim, seine Hausfrau, tragen Schenk Friedrich zu rechten Erblehen auf "unser Freigut zu Gailenkirchen, 1 Hof, den Grunbach bisher baute und jährlich galt 10 Sch. Dinkel und Haber 1 fl, 4 Herbsthühner, 2 Faßnachthühner, 1 Gut, das der Heber baut, und jährlich gilt 1 Pfd. Heller, 6 Käse, 2 Herbsthühner, 1 Faßnachthuhn, 1 Hofraite in der Johannergassen, da Brockelle aufsitzt und das jährlich gilt 15 sch 2 Herbsthühner, 1 Faßnachthuhn mit allem Zugehör und was wir eigen haben zu Gailenkirchen; dieselben Güter, 1 Hofstatt und die Uchtwiese zu G. gibt der Schenk wieder zu Erblehen.