Frater Johannes Baptista de Marinis, Professor der Theologie und Magister generalis des Predigerordens, überträgt dem Propst von Allerheiligen beziehungsweise einem vom Propst zu bestimmenden Klosterpater oder einem der vom Kloster abhängigen Weltpriester in den benachbarten Pfarreien das Recht, den Angehörigen und Mitgliedern der Marianischen Rosenkranzerzbruderschaft in der Kirche zu Lautenbach auf dem Sterbebett Generalabsolution zu erteilen.