Jörg von Giech, Domherr und Landrichter des Herzogtums Franken in Würzburg, beurkundet das Urteil in der Klage des Heinrich von Riedern gegen Michel von Gebsattel, Ritter, wegen einer von ihm benötigten Kundschaft seitens des Beklagten über eine Heiratsabrede zwischen dem Kläger und seinem Schwaeher Hans von Bacharach betr. Barbara von Riedern, geb. von Bacharach, Ehefrau des Klägers. Die Ritter urteilen, dass der Beklagte eine Kundschaft (als Zeuge) geben soll, woraufhin der Beklagte aussagt, dass 200 Gulden Heiratsgut vereinbart seien, die auf Eigengut und gegebenenfalls auch Lehen anzuweisen seien.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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