Einigung Graf Gottfrieds von Reichenbach mit Cappel über den Verkauf einer Hufe zu Lützelwig
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Urk. 18, 38
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel b1247
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1240-1249
1247
Ausf. Perg., stellenweise besch., die rechte Hälfte restauriert. - DreieckSg. Graf Gottfrieds von Reichenbach (restauriert) abh.; U.: [S G]ODEF[RIDI COMITIS DE RICH]ENBHAC, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.280 Nr.4
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta sunt hec anno domini 1247
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Gottfried von Reichenbach (Richenbahc) bekundet, daß er sich hinsichtlich einer Hufe in Lützelwig (Lutzilwich), die das Stift Cappel schon länger in Besitz genommen hatte (iam dudum ... occupauit), mit dem Abt des Stifts in der Weise geeinigt habe, daß er nach Erhalt von 5 lb.d. (quinque talentis legal[ium] denariorum) und 2 Maltern Hafer die Erlaubnis erteile, diese Hufe zu verkaufen unter der Bedingung, daß der betreffende Käufer sie von ihm [Gottfried] zu Lehen nehme (de manu nostra ipsum iure recipiat foedali).
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (13.Jh.) [S]uper manso Lutz[elwi]g. (15.Jh.) Luczilwig. (Inventar 1527) lxxix
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad von Boyneburg (Bomeneburg)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Widerold Freier (liber)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bertold Notar (Bertholdo notario tunc ibidem)
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst. (nicht genannt)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 111v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.219
Vermerke (Urkunde): Literatur: Küther: OL Fritzlar-Homberg (wie Nr.3) S.196
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Gottfried von Reichenbach (Richenbahc) bekundet, daß er sich hinsichtlich einer Hufe in Lützelwig (Lutzilwich), die das Stift Cappel schon länger in Besitz genommen hatte (iam dudum ... occupauit), mit dem Abt des Stifts in der Weise geeinigt habe, daß er nach Erhalt von 5 lb.d. (quinque talentis legal[ium] denariorum) und 2 Maltern Hafer die Erlaubnis erteile, diese Hufe zu verkaufen unter der Bedingung, daß der betreffende Käufer sie von ihm [Gottfried] zu Lehen nehme (de manu nostra ipsum iure recipiat foedali).
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (13.Jh.) [S]uper manso Lutz[elwi]g. (15.Jh.) Luczilwig. (Inventar 1527) lxxix
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad von Boyneburg (Bomeneburg)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Widerold Freier (liber)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bertold Notar (Bertholdo notario tunc ibidem)
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst. (nicht genannt)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 111v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.219
Vermerke (Urkunde): Literatur: Küther: OL Fritzlar-Homberg (wie Nr.3) S.196
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ