Johannes Schott, Archidiakon und Generalvikar des Bischofs Laurentius zu Würzburg, absolviert provisorisch den Johannes Fridell, Dekan der Liebfrauenkirche zu Wertheim, von der Exkommunikation und anderen Kirchenstrafen und die Pfarrkirche zu Eichel vom Interdikt, nachdem der päpstliche Kurial-Auditor Matheus de Ubaldis episcopus Nucerinus in Vertretung seines Koauditors Benedictus Adam auf Klagen des Würzburger Kleriker Michael Haß diese Strafen verhängt, nunmehr aber Johannes Fridell sich unterworfen und um vorläufige Absolution gebeten hat, bis er gesundheitlich in der Lage ist, die Absolution von seinem Exkommunikator oder dem von der Kurie beauftragten Vertreter zu holen. Bedingung ist, dass diese apostolische Absolution innerhalb sechs Monaten erfolgt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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