Stephan Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern (Beygern), Bernhard
Markgraf zu Baden, dessen Sohn Jakob Markgraf zu Baden und Friedrich Graf zu
Veldenz (Veldentz) kommen wegen ihrer Freundschaft zu Johann Grafen zu Sp.
überein, Leib und Gut, Schlösser, Land und Leute des Grafen Johann in beiden
Grafschaften gegen Angriffe und Schaden zu schützen. Wird Johann jemandes
Feind und mahnt die Aussteller schriftlich, so werden sie binnen eines
Monats ebenfalls Feinde dieser Leute und ihrer Helfer werden, den Angriffen
und Schäden mit aller Macht wehren und ihre Diener und Untertanen
auffordern, das gleiche zu tun; Kosten, Schaden und Verlust tragen sie
selbst. Frieden, Waffenstillstände, Einigungen und Sühnen sollen nur mit
Wissen und Willen des Grafen Johann eingegangen werden. Die Schlösser der
Aussteller stehen dem Grafen und seinen Helfern jederzeit offen; ihnen soll
gegen einen redlichen Preis dort Kost gegeben werden; dies gilt umgekehrt
auch für die Schlösser des Grafen; Stallungen und Futter werden gestellt.
Die Aussteller haben das beschworen; sie siegeln (1-4) und bitten ihre Räte
und Freunde um Mitbesiegelung: Herzog Stephan (5) Friedrich von
Steinkallenfels (Steyn), Markgraf Bernhard (6) Heinrich Röder, Margraf Jakob
(7) Rembold Kolb von Staufenberg (Stauffen-) und Graf Friedrich (8) Heinrich
von Lewenstein. Diese kündigen ihre Siegel an.