Graf Rudolf von Sulz d. Ä. gibt Anna Hermin aus dem in seinerm Teil gelegenen sogenannten Maiger Ottenhof, der dem Kloster Gengenbach gehört, als Leibgeding 5 Pfund Heller und 4 Malter Vesen, die ihm zu Vogtsrecht gebühren, welche nach ihrem Tod ihren von ihm erzeugten Kindern Cläsli und Gretli zufallen sollen, unter Vorbehalt der Lösung um 10 Pfund Heller.