Tischtennisgemeinschaft (TTG) Sankt Augustin (Bestand)
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SN 063
Stadtarchiv Sankt Augustin (Archivtektonik) >> SN: Sammlungen und Nachlässe
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: - Findbuch: 8 Archiveinheiten (1955-2007) enthält v.a.: Protokollbücher; Werbung - unerschlossen: 0,3 lfm.
Vorwort: 1 BESTANDSGESCHICHTE1.1 ZUGANG IN DAS STADTARCHIVDie Unterlagen der Tischtennis-Gemeinschaft (TTG) Sankt Augustin 1973 e.V. wurden dem Stadtarchiv am 24.2.2009 (Accession 2009/025) von Herrn Erwin Franz übergeben.1.2 ORDNUNG UND VERZEICHNUNGIm Einzelnen enthält der Bestand 8 Archiveinheiten der Jahre 1955 bis 2007. Der Bestand wurde im September 2009 von Judith Holz unter Mitarbeit von Michael Korn geordnet und mittels des Programms Augias-Archiv 8.1 verzeichnet. 1.3 WERTERMITTLUNG UND KASSATIONKassiert wurden lediglich Programmhefte, die mehrfach im Bestand enthalten waren.1.4 ABGABEN AN ANDERE BESTÄNDE BZW. ARCHIVEProgrammhefte und Vereinsnachrichten wurden beim Bestand SGR, Pokale und Wimpel beim Bestand SGG erfasst.1.5 ERHALTUNGSZUSTAND, TECHNISCHE BEHANDLUNG UND LAGERUNGDer Erhaltungszustand der Archivalien ist insgesamt gut. Schmutz und Schimmel spielen keine Rolle. Konservatorische Probleme werden langfristig die säurehaltigen Papiere verursachen. Restaurierungsmaßnahmen sind derzeit nicht erforderlich.Die Unterlagen wurden in ihrem Ursprungszustand belassen und in säurefreie, alterungsbeständige und mit Calciumcarbonat gepufferte Kartons umgebettet. Lediglich die Spielerausweise wurden zur besseren Aufbewahrung in Archivmappen gelegt.2 GESCHICHTE DER TTGDie Tischtennis-Gemeinschaft (TTG) Sankt Augustin 1973 e.V. bildete sich aus den beiden Vereinen Tischtennis-Club (TTC) 1955 Menden, der bereits ab 1951 Freundschaftsspiele ausgetragen hatte, und Tischtennis-Freunde (TTF) Hangelar 1961.3 AUFBAU DES FINDBUCHES3.1 AUFBAU DER ANGABEN ZU DEN JEWEILIGEN ARCHIVEINHEITENDie Angaben zu den einzelnen Archiveinheiten beginnen mit der Signatur (Bestandskürzel "SN 63" sowie laufender Nummer). Ferner wird die jeweilige Laufzeit angegeben. Zeitliche Lücken wurden nur berücksichtigt, soweit sie mindestens fünf Jahre umfassen. Bei Schätzungen wurden eckige Klammern verwendet. Die Laufzeit der Archiveinheiten umfasst in der Regel den Zeitraum ihrer Entstehung.Darunter wurde der Titel gesetzt, der den Inhalt der Archiveinheiten wiedergibt.Es kam sowohl die einfache als auch die um Vermerke erweiterte Verzeichnung zur Anwendung.Ergänzt werden können die Titel durch folgende Vermerke:Enthält: für die Auflistung des gesamten Akteninhalts;Enthält u.a.: für die Hervorhebung besonderer Einzelstücke;3.2 NUTZUNG UND SPERRFRISTENDie Benutzung der hinterlegten Archivalien durch Dritte richtet sich nach der Benutzungsordnung des Stadtarchivs Sankt Augustin in ihrer jeweils geltenden Fassung. Für Unterlagen, die nicht von vornherein zur Veröffentlichung gedacht waren, gelten nach den Bestimmungen des Archivvertrags die allgemeinen Sperrfristen des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen analog. Demnach sind Unterlagen, die von vornherein zur Veröffentlichung gedacht waren, 30 Jahre nach Entstehung für die allgemeine Nutzung gesperrt. Soweit es sich um primär personenbezogenes Schriftgut handelt, beträgt die Sperrfrist 10 Jahre nach Tod bzw. 100 Jahre nach Geburt der betroffenen Person. Vor Ablauf dieser Sperrfrist sind die Unterlagen nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Bestandgebers zugänglich.3.3 ZITIERWEISEZu zitieren sind die Archiveinheiten unter Voranstellung des Archivs mit Angabe der entsprechenden Signatur, z.B. "Stadtarchiv Sankt Augustin, SN 63/2". 3.4 WEITERFÜHRENDE LITERATUR UND ERGÄNZENDE BESTÄNDEInformationen zur TTG bzw. den Vorgängervereinen finden sich in den Beständen BSA und BSD (Bildsammlung)SGD (Druckschriften)SGF (Festschriften)SGL (kleinere Informationen)SGR (Reihenwerke)ZA (Zwischenarchiv der Stadtverwaltung).Siehe insbesondere die Festschrift "SGF 406": Tischtennisgemeinschaft Sankt Augustin 1973 e.V. vormals TTF Hangelar 1961 und TTC Menden 1955. Festschrift und Turnier-Einladung anläßlich des 25jährigen Vereinsjubiläums, Sankt Augustin 1980.Sankt Augustin, im September 2009 Judith Holz
Vorwort: 1 BESTANDSGESCHICHTE1.1 ZUGANG IN DAS STADTARCHIVDie Unterlagen der Tischtennis-Gemeinschaft (TTG) Sankt Augustin 1973 e.V. wurden dem Stadtarchiv am 24.2.2009 (Accession 2009/025) von Herrn Erwin Franz übergeben.1.2 ORDNUNG UND VERZEICHNUNGIm Einzelnen enthält der Bestand 8 Archiveinheiten der Jahre 1955 bis 2007. Der Bestand wurde im September 2009 von Judith Holz unter Mitarbeit von Michael Korn geordnet und mittels des Programms Augias-Archiv 8.1 verzeichnet. 1.3 WERTERMITTLUNG UND KASSATIONKassiert wurden lediglich Programmhefte, die mehrfach im Bestand enthalten waren.1.4 ABGABEN AN ANDERE BESTÄNDE BZW. ARCHIVEProgrammhefte und Vereinsnachrichten wurden beim Bestand SGR, Pokale und Wimpel beim Bestand SGG erfasst.1.5 ERHALTUNGSZUSTAND, TECHNISCHE BEHANDLUNG UND LAGERUNGDer Erhaltungszustand der Archivalien ist insgesamt gut. Schmutz und Schimmel spielen keine Rolle. Konservatorische Probleme werden langfristig die säurehaltigen Papiere verursachen. Restaurierungsmaßnahmen sind derzeit nicht erforderlich.Die Unterlagen wurden in ihrem Ursprungszustand belassen und in säurefreie, alterungsbeständige und mit Calciumcarbonat gepufferte Kartons umgebettet. Lediglich die Spielerausweise wurden zur besseren Aufbewahrung in Archivmappen gelegt.2 GESCHICHTE DER TTGDie Tischtennis-Gemeinschaft (TTG) Sankt Augustin 1973 e.V. bildete sich aus den beiden Vereinen Tischtennis-Club (TTC) 1955 Menden, der bereits ab 1951 Freundschaftsspiele ausgetragen hatte, und Tischtennis-Freunde (TTF) Hangelar 1961.3 AUFBAU DES FINDBUCHES3.1 AUFBAU DER ANGABEN ZU DEN JEWEILIGEN ARCHIVEINHEITENDie Angaben zu den einzelnen Archiveinheiten beginnen mit der Signatur (Bestandskürzel "SN 63" sowie laufender Nummer). Ferner wird die jeweilige Laufzeit angegeben. Zeitliche Lücken wurden nur berücksichtigt, soweit sie mindestens fünf Jahre umfassen. Bei Schätzungen wurden eckige Klammern verwendet. Die Laufzeit der Archiveinheiten umfasst in der Regel den Zeitraum ihrer Entstehung.Darunter wurde der Titel gesetzt, der den Inhalt der Archiveinheiten wiedergibt.Es kam sowohl die einfache als auch die um Vermerke erweiterte Verzeichnung zur Anwendung.Ergänzt werden können die Titel durch folgende Vermerke:Enthält: für die Auflistung des gesamten Akteninhalts;Enthält u.a.: für die Hervorhebung besonderer Einzelstücke;3.2 NUTZUNG UND SPERRFRISTENDie Benutzung der hinterlegten Archivalien durch Dritte richtet sich nach der Benutzungsordnung des Stadtarchivs Sankt Augustin in ihrer jeweils geltenden Fassung. Für Unterlagen, die nicht von vornherein zur Veröffentlichung gedacht waren, gelten nach den Bestimmungen des Archivvertrags die allgemeinen Sperrfristen des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen analog. Demnach sind Unterlagen, die von vornherein zur Veröffentlichung gedacht waren, 30 Jahre nach Entstehung für die allgemeine Nutzung gesperrt. Soweit es sich um primär personenbezogenes Schriftgut handelt, beträgt die Sperrfrist 10 Jahre nach Tod bzw. 100 Jahre nach Geburt der betroffenen Person. Vor Ablauf dieser Sperrfrist sind die Unterlagen nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Bestandgebers zugänglich.3.3 ZITIERWEISEZu zitieren sind die Archiveinheiten unter Voranstellung des Archivs mit Angabe der entsprechenden Signatur, z.B. "Stadtarchiv Sankt Augustin, SN 63/2". 3.4 WEITERFÜHRENDE LITERATUR UND ERGÄNZENDE BESTÄNDEInformationen zur TTG bzw. den Vorgängervereinen finden sich in den Beständen BSA und BSD (Bildsammlung)SGD (Druckschriften)SGF (Festschriften)SGL (kleinere Informationen)SGR (Reihenwerke)ZA (Zwischenarchiv der Stadtverwaltung).Siehe insbesondere die Festschrift "SGF 406": Tischtennisgemeinschaft Sankt Augustin 1973 e.V. vormals TTF Hangelar 1961 und TTC Menden 1955. Festschrift und Turnier-Einladung anläßlich des 25jährigen Vereinsjubiläums, Sankt Augustin 1980.Sankt Augustin, im September 2009 Judith Holz
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 11:08 MESZ