Abt und Konvent von Zwiefalten verschreiben Propst und Kapitel zu Dettingen für ihr Recht an Drittel, Fällen, Freveln und Geläß von den Sachsengütern zu Neuhausen vier Scheffel Dinkel, unbeschadet der Gülten, die dem Pfarrer von Neuhausen aus den Sachsengütern zustehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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