Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Henrick Loexken und seine Ehefrau Mechtelt bekannt haben, dass sie für die 10 oberländischen Rheinischen Gulden, die sie dem + Derick Coppartz schuldig geblieben sind und die dieser dem neuen Altar in der Kirche zu Xanten zwischen dem Peters- und dem Laurentius-Altar vermacht hat, demselben neuen Altar einen Erbzins von einem halben oberländischen Rheinischen Gulden verkauft und übertragen haben. Der Zins ist jährlich an Weihnachten wie in Xanten üblich aus ihrem Haus und Erbe zu bezahlen, das binnen Xanten in der Marstraße zwischen Haus und Hofstatt Johann Gelaismekers und dem Haus des Hermann von Brunen liegt. Die Eheleute haben es von Johann vander Geest gekauft. Sie haben den Zins zu Händen des Gerit Vake, des Werkmeisters der Xantener Kirche, zugunsten des neuen Altars aufgetragen und darauf mit Hand, Mund und Halm verzichtet und dem Werkmeister rechte Währschaft zu leisten gelobt, wie es zu Xanten Erbkaufsrecht ist. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Geg. 1469 des saterdaigs op den darden dach na sunt Vrbaens daige.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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