Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Wilhelm von Rechberg zu Schramberg zum Diener für ein Jahr bestallt hat. Wilhelm soll mit fünf reisigen Pferden und Knechten von Haus aus aufwarten und gegen jedermann dienen, wobei er Herzog Georg von Bayern-Landshut, Vetter und Schwager Kurfürst Philipps, ausgenommen hat. Wird Wilhelm zum Dienst erfordert, soll er von Haus aus die ersten beiden Nächte Kost und Futter auf eigene Kosten stellen, danach beides bis zum Dienstende für sich und seine Knechte und Pferde vom Pfalzgrafen erhalten. Reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung sollen der Hofmeister, Marschall und der Hauptmann, unter dem Wilhelm den Schaden erlitten hat, entscheiden. Für seinen Dienst soll Wilhelm "wie andern edeln" ein Hofkleid zu St. Martinstag gereicht werden, dazu soll er 50 Gulden Sold aus der Kammer gegen Quittung erhalten. Wilhelm hat Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst nach diesen Artikeln geschworen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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