Anspruch des Appellanten auf Steuerfreiheit des Rittersitzes Randerath bei Kleinenbroich (Erzstift Köln, Amt Liedberg; Kr. Grevenbroich). 1749 hatten die Landstände von ihm für Randerath den einfachen Steuersatz gefordert (simplum), worauf er bei der Regierung in Bonn klagte, der Rittersitz sei 1669 von allen Landsteuern befreit worden. Nach einer Bestimmung der Landstände von 1670 sollten Inhaber mehrerer Rittersitze nur für einen Sitz Steuerfreiheit haben. In der Zeit, als die von Frentz Randerath und Odenkirchen besaßen, wurde Odenkirchen von ihnen mehr belastet, wogegen der Marquis von Westerloo (Westerlohe) nach Inbesitznahme 1699 klagte, woraufhin eine Umverteilung vorgenommen wurde. Das RKG bestätigte 1788 das erstinstanzliche Urteil.
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Anspruch des Appellanten auf Steuerfreiheit des Rittersitzes Randerath bei Kleinenbroich (Erzstift Köln, Amt Liedberg; Kr. Grevenbroich). 1749 hatten die Landstände von ihm für Randerath den einfachen Steuersatz gefordert (simplum), worauf er bei der Regierung in Bonn klagte, der Rittersitz sei 1669 von allen Landsteuern befreit worden. Nach einer Bestimmung der Landstände von 1670 sollten Inhaber mehrerer Rittersitze nur für einen Sitz Steuerfreiheit haben. In der Zeit, als die von Frentz Randerath und Odenkirchen besaßen, wurde Odenkirchen von ihnen mehr belastet, wogegen der Marquis von Westerloo (Westerlohe) nach Inbesitznahme 1699 klagte, woraufhin eine Umverteilung vorgenommen wurde. Das RKG bestätigte 1788 das erstinstanzliche Urteil.
AA 0627, 1768 - F 352/1200
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1768-1788 (1570- 1786)
Enthaeltvermerke: Kläger: Franz Winand Hieronymus Raitz von Frentz zu Schlenderhan (Schlenderhahn), (Kl.) Beklagter: Landstände des Erzstifts Köln, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Ferdinand Wilhelm Brandt 1750 - Subst.: Lic. Johann Adam Bissing - Lic. Johann Adolph Georg Brandt 1786 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Franz Philipp Felix Gress 1768 - Subst.: Dr. J. W. Mainone Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurfürstl. köln. Hofrat Bonn 1749 - 2. RKG 1768-1788 (1570- 1786) Beweismittel: Bd. I: Botenlohnschein (Q 22). Auszug aus dem Kataster des Erzstifts Köln 1669, Kleinenbroich betreffend (Q 27). Bescheinigung über die für die Rittersitze Kleinenbroich, Odenkirchen und Muchhausen 1683-1704 gezahlten Steuern (Q 28). Privilegium de non appellando 1570 (Q 33, 35). Nachweise der Vorlage von Kautionsscheinen in Appellationsprozessen gegen Kurköln (Q 34, 36, 37). RKG- Urteil 1658 in Sachen Eingesessene des Dorfs Weilerswist ./. Johann Monumeth gen. Bolandt (Q 38) und vier weitere Schriftstücke betr. Kautionsscheine (Q 39-42). Q 35-42 gedruckt. Rationes Decidendi der Vorinstanz (156-161). Bd. II: Auszug aus dem Deskriptionsbuch der Ritterschaft für Kleinenbroich und Odenkirchen (17). Auszug aus dem Protokoll des Landtages 1699 (19f.). Beschreibung: 3 Bde., gebunden, 6 cm, 229 Bl.; Q 1-43; Bd. I: 22 Bl.; Protokoll; Bd. II: 2,5 cm, Bl. 23-161; Q 1-43 außer 25; Bd. III: 2,5 cm, 68 Bl.; Q 25 (Vorakten).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:29 MESZ