Die Grafen Konrad und Friedrich von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen], Gebrüder, bekennen, dass ihnen Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm in einer Notlage Geld geliehen haben. Dafür haben sie ihnen die Herrschaft Helfenstein verpfändet. Nun hat ihnen die Stadt Ulm einen Teil der verpfändeten Güter und Gerechtsame zurückgegeben und weiteres Geld zur Bezahlung ihrer Schulden geliehen. Dafür behält die Stadt Ulm alle in dem Pfandbrief enthaltenen Stücke mit Ausnahme derjenigen, die sie ihnen gerade zurückgegeben hat. Dies sind insbesondere die Burg Helfenstein, die Stadt Geislingen ("Gislingen") [a. d. Steige/Lkr. Göppingen], Spitzenberg [Ruine bei Kuchen/Lkr. Göppingen] und Rommental [Gde. Schlat/Lkr. Göppingen] sowie den gesamten Zoll in der Herrschaft Helfenstein, und zwar auch in dem Teil, den die Stadt Ulm den Grafen zurückgegeben hat. Außerdem behält die Stadt Ulm ihren Teil des Wildbanns, der zur Herrschaft Helfenstein gehört, sowie die zu der Herrschaft gehörenden Geleitsrechte. Aufgeteilt werden auch die zur Herrschaft Helfenstein gehörenden Eigenleute. Streitigkeiten zwischen Untertanen der beiden Parteien sollen immer vor dem Gericht des klagenden Teils ausgetragen werden. Streitigkeiten zwischen den Grafen von Helfenstein und der Stadt Ulm sollen von einem Schiedsgericht, dessen Zusammensetzung festgelegt wird, beigelegt werden. Der Stadt Ulm wird das Recht zugestanden, die Lehen der Grafen von Helfenstein in dem ihr verpfändeten Teil der Grafschaft zu verleihen. Auch die Patronatsrechte der Grafen von Helfenstein in dem der Stadt Ulm übergebenen Teil der Grafschaft gehen auf die Stadt über. Der Stadt Ulm steht außerdem das Recht zu, versetzte Güter der Grafschaft Helfenstein auszulösen. Diese fallen dann in den Besitz der Stadt. Die Grafen geloben Einhaltung dieser Vereinbarungen und setzen dafür der Stadt Ulm ihre Burg Hiltenburg [Ruine bei Bad Ditzenbach/Lkr. Göppingen], die Stadt Wiesensteig [Lkr. Göppingen] und die Teile der Grafschaft Helfenstein, die sie von der Stadt Ulm zurückerhalten haben, als Unterpfand ein. Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft geloben ebenfalls Einhaltung dieser Bestimmungen.