Die am 20. April 1812 publizierte ungünstige Erkenntnis des Oberjustiz-Kollegii zu Stuttgart in der Frohdienstsache der Gemeinden Bächlingen, Atzenrot und die gegen solche Erkenntnis eingewandte Appellation an das königliche Obertribunal zu Tübingen, dann die bei diesem Gericht erfolgten Verhandlungen, ferner die von den appellatischen Gemeinden begonnenen Attentaten um derselben Abstellung, ingleichen die mit den anderen beiden Hohenlohe-Neuensteinischen Stammesteilen über diese Sache gepflogenen Kommunikationen; ferner die in obgedachter Attentaten Klagsache unterm 29. August 1816 eröffnete Urteil und die derselben Gemäßheit erfolgte Schad- und Kosten-Liquidation.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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