Albrecht, Graf zu Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, urkundet, daß er sich mit Zustimmung von Äbtissin und Konvent zu Oberstenfeld mit seinem Untersessen und Einwohner zu Abstatt Michel Büechelberger eines Kaufs, Abwechslung und Schlaichs durch die zu Ende benannten Unterhändler verglichen hat. Nachdem Äbtissin und Konvent ein Hofgut in seinem Dorf Abstatt und in dessen Markung gelegen, das dem Gotteshaus jährlich zwei Malter Roggen, zwei Malter Dinkel und zwei Malter Haber gültet, dem Michel Büechelberger verliehen haben, wozu eine Behausung in Abstatt, zwischen der gemeinen Straße, stößt hinten auf Gall Seytter, welche der genannte Michel erbaut hat und zu dem Oberstenfelder Gut gehört, haben ihm Äbtissin und Konvent genehmigt, daß dieses Haus von ihrem Hofgut durch Michel Büechelberger als derzeitigen Inhaber als freies Eigen verkauft wird. Dagegen hat er der Äbtissin und dem Konvent und ihrem Hofmann Michel Büechelberger sein Haus, das zuvor zu seinem Drittelhof, genannt der Pölttings Hof gehörte und das Drittel gegeben hat, als freies Eigen übergeben, das zu Abstatt zwischen dem Kirchhof und Hans Gaylings Kindern gelegen, stößt vorne an die Allmandstraße. Da Michel Büechelberger eine namhafte Summe auf die vorgenannte Hofstatt verbaut hat, wurde durch die Unterhändler folgendes abgemacht: Graf Albrecht will den Pöltingshof von der Verpflichtung, den dritten Teil zu geben, frei lassen, doch soll er jährlich auf Martini 5 Malter Roggen, 18 Malter Dinkel und 8 Malter Haber, Heilbronner Meß, wie im Gültbuch bestimmt, geben. Dazu erhält er eine Hofstatt für 50 fl bei des Grafen Drittelscheune, am Drittelacker gelegen, mit der Bedingung, daß er, Büechelberger, auf diese oder eine andere geeignete Hofstatt zwei Häuser bauen darf. Den vorher dritteiligen, jetzt gültbaren Pöltingshof darf er in zwei, jedoch nicht in mehr Teile teilen. Ob er ein oder zwei Häuser baut, soll er von jedem Haus das erbaut ist und von dem halben Teil des Pöltingshofs ein Fasnachtshuhn, wie zu Abstatt der Brauch ist, geben und das gültbare Gut in Ehren und wesentlichem Bau halten. Dazu gibt der Graf Michel Büechelberger 800 fl Landeswährung, je 60 kr für den fl gerechnet: 400 fl in bar, für die Hofstatt bei der Scheuer, die zu dem vorher dritteiligen Hof gehört hat, 50 fl, 36 fl 10 s 6 d. Bleiben noch 313 fl 6 bz, wovon er jedes Jahr auf Johannes Baptiste [Juni 24] 50 fl bis die Summe erreicht ist, geben will, wovon der erste Termin Johannis Baptiste 1568 sein soll. Sollte Michel Büechelberger eine andere Hofstatt finden, wo er bauen will, kaufen und bebauen wollen, soll er weiterhin das Fasnachtshuhn, oder wenn er zwei Häuser baut, zwei Fasnachtshühner zu geben verpflichtet sein. Sollte er eine andere Hofstatt bebauen, soll der Graf den Garten bei der Drittelscheune um 50 fl wieder zugestellt werden und der Graf die Lösung haben. Da Michel Büechelberger vor Ausstellung dieser Urkunde ein anderes Haus und Hofraite gekauft hat von Hans Zainer zu Abstatt zwischen Michel Belz und Hans Pöltinger, Schmieds, Häusern gelegen, die in dem vorigen dritteiligen und jetzt gültbaren Hof gehören sollen, hat der Graf die genannte Hofstatt wieder an sich genommen und Michel Büechelberger 50 fl bezahlen lassen. Es wurden drei Ausferigungen erstellt, für den Grafen, das Stift Oberstenfeld und Michel Büechelberger