Decr. an Pfenningsmeister Heister sammt dreyen fernere decr. an die Richter zu Mettmann, Angermund und Lewenberg, daß die ordinären sowohl als extraordinären Steuern, deren dem Kloster zugehörigen Güter und alle sonstigen onera imposita et imponenda, denen Amtsrichtern an dem Steuer quanto statt baarer Zahlung jedesmal unaufhaltlich zu validiren seijen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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