Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Brauzeichen
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(1) 0156
Wismar B 60 (W B 2 n. 60)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
(1600-1669) 08.02.1670-15.12.1673
Kläger: (2) Johann Ratcke, Jochim Hintze, Jürgen Juhl, Martin Schepel und Harmen Peters als Bevollmächtigte sämtlicher Brauer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Anton Scheffel (P)
Fallbeschreibung: Bekl. hatten Brauerkompanie 1663 gebeten, die Einnahmen der Stadt dadurch zu verbessern, daß sie für jede Brauerlaubnis 2 Rtlr bezahlen, Kl. hatten dies für eine kurze Zeit zugestanden, fordern nach 7 Jahren aber Befreiung von dieser Sonderabgabe, die der Rat verstetigen will, da sie bereits anderweitig über die Maßen beschwert werden. Da der Rat dies verweigert, appellieren Kl. an das Tribunal, der vom Rat am 18.02. einen Bericht verlangt. Am 07.06. beschweren sich Kl. über nicht erfolgte Berichterstattung und erbitten Annahme der Appellation, am 20.09. fordert Tribunal Bekl. zur Berichterstattung binnen 4 Wochen auf. Am 22.10. und 14.12. erbitten Bekl. Fristverlängerung und erhalten diese am 02.11. und 17.12.1670, am 26.01.1671 tragen Bekl. ihre Gegenargumente vor, bestreiten, daß die gesamte Brauerschaft die Klage mitträgt und bezweifeln, daß die Braugebühr Kl. ungebührlich belasten würde, weshalb sie bitten, die Sonderabgabe zu bestätigen. Am 10.02. überweist das Tribunal die Sache zur weiteren Prüfung zurück an den Rat. Am 08.03. erbitten Kl. Kopie des Berichts und erhalten diesen am 10.03. Am 20.10. teilen Kl. mit, daß ein gütlicher Vergleich mit den Bekl. gescheitert sei und wiederholen ihre Beschwerden gegen die Ratsbeschlüsse, die sie zu revidieren bitten. Am 07.11. fordert das Tribunal Bekl. zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf und lädt beide Parteien zum Vorbescheid auf den 12.12. vor. Am 08.12. legen Bekl. die Akten der Vorinstanz vor, am 12.12.1671 erfolgt der Gütetermin vor dem Tribunal, der jedoch scheitert, woraufhin Tribunal am selben Tag den förmlichen Prozeß erkennt. Am 25.01.1672 übergeben Kl. ihre vorinstanzlichen Akten und erbitten ein Verhör eines Bürgermeisters und mehrerer Ratsherren zu bestimmten Fragen. Das Tribunal setzt am 04.02. die Assessoren Klinckow und Reimers als Kommissare für das Zeugenverhör ein und eröffnet die Akten der Vorinstanz am 12.02. Am 14.03. bitten Bekl. die Kommission aufzuheben und nicht zuzulassen, daß Kl. Mitglieder des Rates befragen lassen. Das Tribunal fordert Kl. am 18.03. zur Antwort auf, in der Kl. am 18.04. das unnutze einreden" zurückweisen und um Aufnahme der Tätigkeit der Kommission bitten. Am 24.04. fordert das Tribunal Bekl. zur Antwort auf, die am 10.05. auf ihrer Argumentation bestehen und darum bitten, die Appellation zu verwerfen. Am 17.07. erbitten Kl. Arbeitsaufnahme durch die Kommission, das Tribunal erklärt die Appellation am 21.10.1672 für "anhero nicht erwachsen" und weist sie ab. Am 01.12.1672 ergreifen Kl. dagegen restitutio in integrum und tragen ihre Argumente vor, die Tribunal am 05.12.1672 zur Erwägung annimmt. Am 17.10.1673 erbitten Kl. Prozeßbeschleunigung, das Tribunal setzt am 20.10. einen erneuten Vorbescheid auf den 09.12.1673 an und bestätigt an diesem Tag sein Urteil vom 21.10.1672.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1663-1669 2. Tribunal 1670-1671 3. Tribunal 1672-1673
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 13.11.1669; Ratsprotokoll vom 13.09.1669; von Tribunalspedell Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 26.02.1670, 20.11. und 08.12.1671; Liste der 60 Brauer, die den Prozeß gegen den Rat unterstützen; Protokolle der Vorbescheide vom 12.12.1671 und 09.12.1673; Auszüge aus den Rats- und Konsulats-Protokollen vom 13.09.1669, aus dem Bürger-Vertrag vom 19.03.1600, den bürgerlichen Statuten und dem Huldigungs-Rezeß; Schreiben der Kl. an Bekl. (o.D.); Fragenkatalog der Kl. an Bürgermeister Dr. Hinrich Schabbel, die Ratsherren Marcus Burmeister, Michael Kirchdorf, Christoph Gröning d.Ä., Caspar Voigt, Hinrich Tanck, Joachim Paris sowie Jürgen Preen d.Ä.; Ratsgerichtsurteile vom 13. und 26.03.1672; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gerdes vom 03.01.1672
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Anton Scheffel (P)
Fallbeschreibung: Bekl. hatten Brauerkompanie 1663 gebeten, die Einnahmen der Stadt dadurch zu verbessern, daß sie für jede Brauerlaubnis 2 Rtlr bezahlen, Kl. hatten dies für eine kurze Zeit zugestanden, fordern nach 7 Jahren aber Befreiung von dieser Sonderabgabe, die der Rat verstetigen will, da sie bereits anderweitig über die Maßen beschwert werden. Da der Rat dies verweigert, appellieren Kl. an das Tribunal, der vom Rat am 18.02. einen Bericht verlangt. Am 07.06. beschweren sich Kl. über nicht erfolgte Berichterstattung und erbitten Annahme der Appellation, am 20.09. fordert Tribunal Bekl. zur Berichterstattung binnen 4 Wochen auf. Am 22.10. und 14.12. erbitten Bekl. Fristverlängerung und erhalten diese am 02.11. und 17.12.1670, am 26.01.1671 tragen Bekl. ihre Gegenargumente vor, bestreiten, daß die gesamte Brauerschaft die Klage mitträgt und bezweifeln, daß die Braugebühr Kl. ungebührlich belasten würde, weshalb sie bitten, die Sonderabgabe zu bestätigen. Am 10.02. überweist das Tribunal die Sache zur weiteren Prüfung zurück an den Rat. Am 08.03. erbitten Kl. Kopie des Berichts und erhalten diesen am 10.03. Am 20.10. teilen Kl. mit, daß ein gütlicher Vergleich mit den Bekl. gescheitert sei und wiederholen ihre Beschwerden gegen die Ratsbeschlüsse, die sie zu revidieren bitten. Am 07.11. fordert das Tribunal Bekl. zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf und lädt beide Parteien zum Vorbescheid auf den 12.12. vor. Am 08.12. legen Bekl. die Akten der Vorinstanz vor, am 12.12.1671 erfolgt der Gütetermin vor dem Tribunal, der jedoch scheitert, woraufhin Tribunal am selben Tag den förmlichen Prozeß erkennt. Am 25.01.1672 übergeben Kl. ihre vorinstanzlichen Akten und erbitten ein Verhör eines Bürgermeisters und mehrerer Ratsherren zu bestimmten Fragen. Das Tribunal setzt am 04.02. die Assessoren Klinckow und Reimers als Kommissare für das Zeugenverhör ein und eröffnet die Akten der Vorinstanz am 12.02. Am 14.03. bitten Bekl. die Kommission aufzuheben und nicht zuzulassen, daß Kl. Mitglieder des Rates befragen lassen. Das Tribunal fordert Kl. am 18.03. zur Antwort auf, in der Kl. am 18.04. das unnutze einreden" zurückweisen und um Aufnahme der Tätigkeit der Kommission bitten. Am 24.04. fordert das Tribunal Bekl. zur Antwort auf, die am 10.05. auf ihrer Argumentation bestehen und darum bitten, die Appellation zu verwerfen. Am 17.07. erbitten Kl. Arbeitsaufnahme durch die Kommission, das Tribunal erklärt die Appellation am 21.10.1672 für "anhero nicht erwachsen" und weist sie ab. Am 01.12.1672 ergreifen Kl. dagegen restitutio in integrum und tragen ihre Argumente vor, die Tribunal am 05.12.1672 zur Erwägung annimmt. Am 17.10.1673 erbitten Kl. Prozeßbeschleunigung, das Tribunal setzt am 20.10. einen erneuten Vorbescheid auf den 09.12.1673 an und bestätigt an diesem Tag sein Urteil vom 21.10.1672.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1663-1669 2. Tribunal 1670-1671 3. Tribunal 1672-1673
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 13.11.1669; Ratsprotokoll vom 13.09.1669; von Tribunalspedell Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 26.02.1670, 20.11. und 08.12.1671; Liste der 60 Brauer, die den Prozeß gegen den Rat unterstützen; Protokolle der Vorbescheide vom 12.12.1671 und 09.12.1673; Auszüge aus den Rats- und Konsulats-Protokollen vom 13.09.1669, aus dem Bürger-Vertrag vom 19.03.1600, den bürgerlichen Statuten und dem Huldigungs-Rezeß; Schreiben der Kl. an Bekl. (o.D.); Fragenkatalog der Kl. an Bürgermeister Dr. Hinrich Schabbel, die Ratsherren Marcus Burmeister, Michael Kirchdorf, Christoph Gröning d.Ä., Caspar Voigt, Hinrich Tanck, Joachim Paris sowie Jürgen Preen d.Ä.; Ratsgerichtsurteile vom 13. und 26.03.1672; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gerdes vom 03.01.1672
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:27 AM CET