Hans Trub von Stetten beurkundet, daß er, von Jahr zu Jahr mit einem Gut des Klosters Salmansweiler daselbst beliehen, da er entgegen den Lehensbedingungen das darein gehörige Holz (Zimmer- Brenn- und Zeitholz) habe schlagen und verkaufen lassen, dieses Lehengut verwirkt habe und nach mehrmaligem fruchtlosen Ermahnen auf Geheiß des Abtes von den weltlichen Klosteramtleuten gefangen genommen und kraft ihres Schirm- und Burgrechtes in den Turm der Stadt Biberach verbracht worden ist. Gegen sein Verdienst sei er auf Bitten von Freunden, insbesondere seines Schwestermannes, des Bürgermeisters von Ehingen, straflos daraus wieder entlassen worden. Vor dem weltlichen Klosteramtmann Stoffel Trutmann schwört er Urphede, insbesondere gegenüber der Stadt Biberach und verspricht künftig unter Strafe von 1 Pfund h wöchentlich nur noch Dienstags in Ehingen nach Besuch des Wochenmarktes, am Samstag nach dem Besuch des Bades und höchstens noch am Freitag im Wirtshaus eine Zeche zu machen; das Holz in seinem Gut darf er nur noch zu seiner "Notdurft" verwenden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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