Nach mehrfacher Klage des Freiherrn Wilhelm von Kriechingen über Graf Ludwig von Löwenstein-Wertheim und dessen Übergriffe (folgt detaillierte Aufzählung) aufgrund mittlerweile kassierter Mandate der böhmischen Hofkanzlei, befiehlt Kaiser Rudolf II. Graf Ludwig von Löwenstein-Wertheim bei Strafe von 25 Mark lötigem Gold, dass er die Gewalttaten einstellt, die bisher vorenthaltene Hälfte aller Gefälle dem Freiherrn von Kriechingen restituiert, das geraubte Archiv und die Siegel zurückgibt und dem Freiherrn und seinen Gefolgsleuten das Schloss Wertheim öffnet.