Durchführung von Maßnahmen zur "Auflockerung, Räumung, Lähmung und Zerstörung" (ARLZ-Maßnahmen) von Industrieanlagen und Verkehrseinrichtungen in militärisch gefährdeten Zonen (Anordnungen des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und des Oberkommandos der Wehrmacht)