Georg Stegmann von Erbishofen [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm der Ulmer Ratsherr Daniel Schad seinen Hof in Erbishofen, den zuvor sein Vater Thomas Stegmann bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen hat. Er verpflichtet sich, den Hof persönlich zu bewirtschaften und in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und Daniel Schad davon jährlich 13 Malter Roggen, 5 Malter Hafer, 1 Pfund und 3 Schilling Heller Heugeld, 2 Viertel Öl, 2 gemästete Gänse, 250 Eier, 8 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn sowie 1 Muth Lein oder dafür 10 Schilling nach Ulm zu liefern. Verlässt er den Hof vorzeitig und nach seinem Tod stehen Daniel Schad 4 Pfund Heller als Weglöse zu. Was in dem Jahr seines Abzugs oder seines Todes auf dem Hof wächst, steht ihm oder seinen Erben zu. Aber Stroh, Schrot, Mist und alles, was zum Hof gehört, haben dort zu verbleiben. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt der Hof an Daniel Schad zurück.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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