Hans Tremel, seßhaft zu Entringen im Amt Tübingen, wegen Wildfrevels im württembergischen Forst zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Freundschaft des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel., der Herrschaft 20 lb h und seine Gefängniskosten zu bezahlen, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu gebrauchen und im Wald keinen Hund mit sich zu führen, vielmehr auf den württerabergischen Forst und Wildbann zu achten und alle des Wildfrevels Verdächtige unverzüglich bei der Herrschaft oder deren Forstmeister anzuzeigen, sich bei Übertretung dieser U. innerhalb von 14 Tagen nach Mahnung der Obrigkeit wieder zu stellen, gelobt eidlich, dies alles zu befolgen, und schwört U. - Bürgen mit 100 f1: Simon Tremel zu Entringen mit 1 J. Acker im Poltringer Feld, einerseits an Aberlin Schmid und andererseits an Theis Reyser stoßend, ferner mit 3/4 M. Weinberg samt Zubehör, im Bühel zwischen Hans Kayser und Jörg Eberlin gelegen; ferner Junghans Tremel mit 1 J. Acker hinterm Roßberg, einerseits an Michael Reichart, andererseits an Theiss Berlins Witwe angrenzend. Schultheiß und Gericht zu Entringen bestätigen auf herzogliche Anforderung, daß die gen. Güter die Bürg- schaftsverpflichtung decken.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...