Fritsche Winmann von Willstätt bekennt, dass Graf Simon Wecker zu Zweibrücken und Graf Philipp von Hanau die Anrechte des Hans Espach und zum Teil des Nicolaus Scherer [Barbier von Ebersheim] auf den Hof Wehsenrode [Wechsenrod] mit 250 fl. abgekauft und der genannte Hof unter bestimmten Bedingungen ihm verbleibe.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...