Landratsamt Düren BR 0016 (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
BR 0016 215.05.00
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.3. Landratsämter/Kreisbehörden >> 2.3.5. Landratsamt Düren
1817-1935
Verwaltung, Statistik, Hoheitssachen 1838-1933; Kommunalwesen 1846-1933; öffentliche Sicherheit und Ordnung, politische Bewegungen 1837-1935; Medizinalwesen 1919-1922; Wohlfahrt 1926-1933; Kirchen- und Schulwesen 1817-1931; Handel und Gewerbe 1856-1935; Verkehr, Post 1918-1922; Wasserbau 1819-1928; Bauwesen 1840-1911; Landwirtschaft und Forsten 1901-1920; Militärwesen, Besatzungszeit 1914-1935
Bestandsbeschreibung: Geschichte und Zuständigkeit des Landratsamts Düren.
Der Landkreis Düren wurde aufgrund der Verordnung Nr. 1 der Regierung zu Aachen vom 24. April 1816 (Amtsbl. der Regierung Aachen, Jg. 1816, Nr. 1) durch die Zusammenfassung der von den Franzosen geschaffene Kantone Düren und Froitzheim mit einem Teil des Kantons Eschweiler gebildet und dem Regierungsbezirk Aachen zugeordnet. Der Kreis bestand aus dem Kanton Düren mit Ausschluss der Gemeinden Daubenrath und Krauthausen in der Bürgermeisterei Birkesdorf und dem Kanton Froitzheim mit Ausnahme der Gemeinde Blens in der Bürgermeisterei Nideggen. Aus dem Kanton Eschweiler wurden übernommen die Bürgermeistereien Lamersdorf, Langerwehe, Weisweiler sowie Nothberg. Aus dem Kanton Linnich wurden die Gemeinden Schophoven und Müllenark der Bürgermeisterei Inden zum Kreis Düren geschlagen, desgl. die Gemeinden Hetzingen mit Brück und Zerkall der Bürgermeisterei Schmidt (vorher Kanton Monschau. An den Kreis fielen schließlich die Gemeinden Oberbolheim und Rath der Bürgermeisterei Buir im Kanton Kerpen.
Die so geschaffene neue Einheit wurde in Anlehnung an die in der französischen Zeit getroffene Aufgliederung in Mairiebezirke eingeteilt. Sie umfasste nun die Stadt Düren einerseits, 22 Ämter und 2 amtsfreie Gemeinden andererseits. Zu dem auf diese Weise geschaffenen neuen Verwaltungsgebiet Kreis Düren gehörten also außer der Stadt Düren die Ämter Arnoldsweiler, Binsfeld, Birgel, Birkesdorf, Bürvenich, Drove, Echtz, Froitzheim, Füssenich, Kelz, Lamersdorf, Merken, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich, Nothberg, Pier, Sievernich, Straß-Bergstein, Stockheim sowie Wollersheim. Amtsfreie Gemeinden waren Langerwehe und Weisweiler. Diese Einteilung hatte Geltung bis zur kommunalen Neugliederung in den Jahren 1932-1937. Änderungen im Westteil des Kreises ergaben sich durch die Auflösung des Amtes Nothberg im Jahre 1932. Durch die Verordnung des preußischen Staatsministeriums wurden Nothberg und Hastenrath in den Landkreis Aachen, die zum Amt Nothberg gehörende Gemeinde Wenau in das neu gegründete Amt Langerwehe eingegliedert, von wo aus auch die amtsfreie Gemeinde Weisweiler verwaltet wurde.
Am 15. September 1932 erging ein Erlass des preußischen Ministers des Innern über die kommunale Neugliederung im Südwesten des Kreises Düren. Hierdurch wurden die Ämter Drove, Froitzheim, Füssenich, Kelz, Sievernich, Wollersheim und Bürvenich aufgelöst. Die Gemeinden Drove, Üdingen, Boich-Leversbach und Thum wurden in das Amt Stockheim eingegliedert, das am 20. September 1932 den Namen “Amt Kreuzau“ erhielt.
Die Gemeinden der aufgelösten Ämter Froitzheim, Füssenich (außer Juntersdorf), Kelz und Sievernich sowie die Gemeinden Soller und Jakobwüllesheim des aufgehobenen Amtes Drove wurden zu einem neuen Amt Vettweiß vereinigt.
Die Gemeinden der vormaligen Ämter Wollersheim und Bürvenich wurden mit der Gemeinde Juntersdorf (früher Amt Füssenich) zu einem neuen Amt Wollersheim zusammengeschlossen, das seinerseits 1937 mit dem Amt Nideggen vereinigt wurde und seither als “Amt Nideggen“ bezeichnet wird.
Am 17. April 1934 erging die Anordnung betr. die kommunale Neugliederung der anderen Gebiete des Kreises. Die Verfügung des Regierungspräsidenten in Aachen vom 12. April 1935 (Amtsbl. der Preußischen Regierung in Aachen vom 27. April, Nr. 185) bestimmte u.a.:
1. Die Ämter Langerwehe, Pier, Lamersdorf, Nörvenich und Binsfeld werden aufgelöst.
2. Die Gemeinden Langerwehe und Wenau, die amtsfreie Gemeinde Weisweiler und die Gemeinde Jüngersdorf werden zu einem neuen Amte Langerwehe zusammengeschlossen.
3. Die Gemeinden des aufgelösten Amtes Pier und diejenigen des aufgelösten Amtes Lamersdorf werden zu einem neuen Amt Lucherberg zusammengeschlossen.
4. Die Gemeinden der aufgelösten Ämter Nörvenich und Binsfeld zusammengeschlossen.
Durch Verfügung des Regierungspräsidenten in Aachen vom 8. März 1936 wurde angeordnet:
1. Die Ämter Merzenich und Arnoldsweiler werden aufgelöst.
2. Die Gemeinden der beiden vormaligen Ämter werden zu einem Amt Merzenich zusammengeschlossen
Durch Erlass des Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 1. April 1937 wurde die Kommunalreform wie folgt vorerst abgeschlossen.
1. Die Gemeinde Rölsdorf des Amtes Birgel wird in die Stadt Düren eingegliedert.
2. Aus den zum Amt Birgel gehörenden Gemeinden Gürzenich und Lendersdorf-Krauthausen werden Teile in die Stadt Düren eingegliedert.
3. Aus der Stadt Düren werden verschiedene Parzellen in die zum Amt Merken gehörende Gemeinde Derichsweiler eingegliedert.
Nach 1945 umfasst der Kreis neben der Stadt Düren folgende 13 Ämter: Birgel, Birkesdorf, Echtz, Kreuzau, Langerwehe, Lucherberg, Merken, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich, Straß-Bergstein sowie Vettweiß. Die Ämter setzen sich aus 82 Gemeinden zusammen. Mit Wirkung vom 1. Januar 1972 wurden die Kreise Düren und Jülich zu einem neuen Kreis Düren mit dem Sitz in Düren zusammengelegt (GVBL. NW. Jg. 25 Nr. 56 Ausg. A, S. 421 § 37).
Landräte des Kreises Düren
Gerhard von Lommessem (1816-30.09.1824).
August von Riperda (21.07.1825-20.03.1837).
Moritz von Egidy (20.03.1837-Juni 1841).
Emmerich Stürtz (15.06.1841-01.02.1887).
Maximilian von Breuning (05.02.1887-24.06.1909).
Otto Kesselkaul (15.07.1909-30.09.1920).
Wilhelm Rombach (Okt.1920-17.01.1923).
Franz von Bourscheidt (18.01.-01.12.1923).
Peter Cremerius (18.11.1923-Jan.1924).
Paul Schaaff ((28.01.1924-08.05.1933).
Theodor Beaucamp (08.05.1933-16.11.1944).
Wilhelm Seeger (1945-26.01.1946).
Armin Renker (26.01.1946-1948).
Josef Hilgers (1948-1954).
Wilhelm Cremer (08.05.1954-1956).
Dr. Fritz von Ameln (17.11.1956-30.04.1960).
Anton Germscheid (1960-1964).
Johannes Kaptain (1964-1989).
Adolf Retz (1989-1994).
Manfred Luca (1994-1999).
Wolfgang Spelthahn (1999- ).
Literatur:
Max Bär, Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815, Bonn 1919 (Nachdruck 1965)
Karl Künster, Der Landkreis Düren, Bonn 1967
Karl Künster, 150 Jahre Kreis Düren (Festschrift), Düren 1966
Beschreibung des Bestandes
Der Bestand Landratsamt Düren umfasste 194 Aktenbände aus dem Zeitraum von 1816-1940.
Das übrige Material ist ca. 1924 kassiert worden (Vgl. Bericht des HStA Düsseldorf an das Kultusministerium des Landes NRW, Az. 326-A-IV 4-I vom 30.1.1957 betr. Verbleib des Aktengutes von Kriegsbehörden). Zeitpunkt und Verfahren der Ablieferung an das Staatsarchiv Düsseldorf lassen sich nicht ermitteln.
Die Akten befinden sich in gutem Zustand. Ein Teil von Ihnen ist restauriert worden.
Bei den weitaus meisten Akten ließen sich alte Signaturen feststellen, bestehend aus Fach- und Abteilungsangabe sowie lfd. Nummer. Ein kleinerer Teil wies mehrere Registraturschichten auf. Infolge der um 1924 erfolgten Kassation können die Registraturschichten nur unvollständig rekonstruiert werden. Aus den vorhandenen Aktentiteln wurde daher ein neuer Ordnungsplan erstellt, der sich in Ober- und Sachgruppen gliedert. Der Bestand enthält eine geringe Menge Akten des Kreisausschusses des Kreises Düren, die vor allem die Besatzungsjahre nach dem 1. Weltkrieg betreffen. Sie wurden nicht als eigene Provenienz behandelt, sind jedoch im Findbuch durch den Hinweis Kreisausschuss vor dem Aktentitel gekennzeichnet.
Der Bestand Landratsamt Düren wurde 1973 unter Benutzung des alten Abgabeverzeichnisses von Rolf Uhlmann neu verzeichnet.
zu den 194 Akten des Bestands Landratsamt Düren (BR 0016) wurden 2008 aus14 Akten der Generalkommission Düsseldorf mit den Signaturen BR 2376 Nr. 27, 63, 132-143 zugeordnet, da diese aus dem Landratsamt Düren stammten (s. Findbuchvorwort 288.07.01). Diese Akten, die die Vergabe von Wasserrechten und Anträge von Teichgenossenschaften sowie einen Anlageband zu den Kreistagen für die Zeit von 1920-1922 beinhalten, wurden aus technischen Gründen im Jahre 2017 auf die Neusignaturen (BR 0016 Nr. 195-208) umsigniert. Diese sind jedoch zurzeit aus konservatorischen Gründen nicht einsehbar.
Hinweis: Zum Teil wurden die zeitgenössischen Aktentitel wurden beibehalten, so wird z.B. der Fluss Rur als Roer aufgeführt.
Die Akten sind unter Angabe des Bestandes und der laufenden Nummer zu bestellen und zu zitieren, also z. B. BR 0016 Nr.159.
Bestandsbeschreibung: Geschichte und Zuständigkeit des Landratsamts Düren.
Der Landkreis Düren wurde aufgrund der Verordnung Nr. 1 der Regierung zu Aachen vom 24. April 1816 (Amtsbl. der Regierung Aachen, Jg. 1816, Nr. 1) durch die Zusammenfassung der von den Franzosen geschaffene Kantone Düren und Froitzheim mit einem Teil des Kantons Eschweiler gebildet und dem Regierungsbezirk Aachen zugeordnet. Der Kreis bestand aus dem Kanton Düren mit Ausschluss der Gemeinden Daubenrath und Krauthausen in der Bürgermeisterei Birkesdorf und dem Kanton Froitzheim mit Ausnahme der Gemeinde Blens in der Bürgermeisterei Nideggen. Aus dem Kanton Eschweiler wurden übernommen die Bürgermeistereien Lamersdorf, Langerwehe, Weisweiler sowie Nothberg. Aus dem Kanton Linnich wurden die Gemeinden Schophoven und Müllenark der Bürgermeisterei Inden zum Kreis Düren geschlagen, desgl. die Gemeinden Hetzingen mit Brück und Zerkall der Bürgermeisterei Schmidt (vorher Kanton Monschau. An den Kreis fielen schließlich die Gemeinden Oberbolheim und Rath der Bürgermeisterei Buir im Kanton Kerpen.
Die so geschaffene neue Einheit wurde in Anlehnung an die in der französischen Zeit getroffene Aufgliederung in Mairiebezirke eingeteilt. Sie umfasste nun die Stadt Düren einerseits, 22 Ämter und 2 amtsfreie Gemeinden andererseits. Zu dem auf diese Weise geschaffenen neuen Verwaltungsgebiet Kreis Düren gehörten also außer der Stadt Düren die Ämter Arnoldsweiler, Binsfeld, Birgel, Birkesdorf, Bürvenich, Drove, Echtz, Froitzheim, Füssenich, Kelz, Lamersdorf, Merken, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich, Nothberg, Pier, Sievernich, Straß-Bergstein, Stockheim sowie Wollersheim. Amtsfreie Gemeinden waren Langerwehe und Weisweiler. Diese Einteilung hatte Geltung bis zur kommunalen Neugliederung in den Jahren 1932-1937. Änderungen im Westteil des Kreises ergaben sich durch die Auflösung des Amtes Nothberg im Jahre 1932. Durch die Verordnung des preußischen Staatsministeriums wurden Nothberg und Hastenrath in den Landkreis Aachen, die zum Amt Nothberg gehörende Gemeinde Wenau in das neu gegründete Amt Langerwehe eingegliedert, von wo aus auch die amtsfreie Gemeinde Weisweiler verwaltet wurde.
Am 15. September 1932 erging ein Erlass des preußischen Ministers des Innern über die kommunale Neugliederung im Südwesten des Kreises Düren. Hierdurch wurden die Ämter Drove, Froitzheim, Füssenich, Kelz, Sievernich, Wollersheim und Bürvenich aufgelöst. Die Gemeinden Drove, Üdingen, Boich-Leversbach und Thum wurden in das Amt Stockheim eingegliedert, das am 20. September 1932 den Namen “Amt Kreuzau“ erhielt.
Die Gemeinden der aufgelösten Ämter Froitzheim, Füssenich (außer Juntersdorf), Kelz und Sievernich sowie die Gemeinden Soller und Jakobwüllesheim des aufgehobenen Amtes Drove wurden zu einem neuen Amt Vettweiß vereinigt.
Die Gemeinden der vormaligen Ämter Wollersheim und Bürvenich wurden mit der Gemeinde Juntersdorf (früher Amt Füssenich) zu einem neuen Amt Wollersheim zusammengeschlossen, das seinerseits 1937 mit dem Amt Nideggen vereinigt wurde und seither als “Amt Nideggen“ bezeichnet wird.
Am 17. April 1934 erging die Anordnung betr. die kommunale Neugliederung der anderen Gebiete des Kreises. Die Verfügung des Regierungspräsidenten in Aachen vom 12. April 1935 (Amtsbl. der Preußischen Regierung in Aachen vom 27. April, Nr. 185) bestimmte u.a.:
1. Die Ämter Langerwehe, Pier, Lamersdorf, Nörvenich und Binsfeld werden aufgelöst.
2. Die Gemeinden Langerwehe und Wenau, die amtsfreie Gemeinde Weisweiler und die Gemeinde Jüngersdorf werden zu einem neuen Amte Langerwehe zusammengeschlossen.
3. Die Gemeinden des aufgelösten Amtes Pier und diejenigen des aufgelösten Amtes Lamersdorf werden zu einem neuen Amt Lucherberg zusammengeschlossen.
4. Die Gemeinden der aufgelösten Ämter Nörvenich und Binsfeld zusammengeschlossen.
Durch Verfügung des Regierungspräsidenten in Aachen vom 8. März 1936 wurde angeordnet:
1. Die Ämter Merzenich und Arnoldsweiler werden aufgelöst.
2. Die Gemeinden der beiden vormaligen Ämter werden zu einem Amt Merzenich zusammengeschlossen
Durch Erlass des Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 1. April 1937 wurde die Kommunalreform wie folgt vorerst abgeschlossen.
1. Die Gemeinde Rölsdorf des Amtes Birgel wird in die Stadt Düren eingegliedert.
2. Aus den zum Amt Birgel gehörenden Gemeinden Gürzenich und Lendersdorf-Krauthausen werden Teile in die Stadt Düren eingegliedert.
3. Aus der Stadt Düren werden verschiedene Parzellen in die zum Amt Merken gehörende Gemeinde Derichsweiler eingegliedert.
Nach 1945 umfasst der Kreis neben der Stadt Düren folgende 13 Ämter: Birgel, Birkesdorf, Echtz, Kreuzau, Langerwehe, Lucherberg, Merken, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich, Straß-Bergstein sowie Vettweiß. Die Ämter setzen sich aus 82 Gemeinden zusammen. Mit Wirkung vom 1. Januar 1972 wurden die Kreise Düren und Jülich zu einem neuen Kreis Düren mit dem Sitz in Düren zusammengelegt (GVBL. NW. Jg. 25 Nr. 56 Ausg. A, S. 421 § 37).
Landräte des Kreises Düren
Gerhard von Lommessem (1816-30.09.1824).
August von Riperda (21.07.1825-20.03.1837).
Moritz von Egidy (20.03.1837-Juni 1841).
Emmerich Stürtz (15.06.1841-01.02.1887).
Maximilian von Breuning (05.02.1887-24.06.1909).
Otto Kesselkaul (15.07.1909-30.09.1920).
Wilhelm Rombach (Okt.1920-17.01.1923).
Franz von Bourscheidt (18.01.-01.12.1923).
Peter Cremerius (18.11.1923-Jan.1924).
Paul Schaaff ((28.01.1924-08.05.1933).
Theodor Beaucamp (08.05.1933-16.11.1944).
Wilhelm Seeger (1945-26.01.1946).
Armin Renker (26.01.1946-1948).
Josef Hilgers (1948-1954).
Wilhelm Cremer (08.05.1954-1956).
Dr. Fritz von Ameln (17.11.1956-30.04.1960).
Anton Germscheid (1960-1964).
Johannes Kaptain (1964-1989).
Adolf Retz (1989-1994).
Manfred Luca (1994-1999).
Wolfgang Spelthahn (1999- ).
Literatur:
Max Bär, Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815, Bonn 1919 (Nachdruck 1965)
Karl Künster, Der Landkreis Düren, Bonn 1967
Karl Künster, 150 Jahre Kreis Düren (Festschrift), Düren 1966
Beschreibung des Bestandes
Der Bestand Landratsamt Düren umfasste 194 Aktenbände aus dem Zeitraum von 1816-1940.
Das übrige Material ist ca. 1924 kassiert worden (Vgl. Bericht des HStA Düsseldorf an das Kultusministerium des Landes NRW, Az. 326-A-IV 4-I vom 30.1.1957 betr. Verbleib des Aktengutes von Kriegsbehörden). Zeitpunkt und Verfahren der Ablieferung an das Staatsarchiv Düsseldorf lassen sich nicht ermitteln.
Die Akten befinden sich in gutem Zustand. Ein Teil von Ihnen ist restauriert worden.
Bei den weitaus meisten Akten ließen sich alte Signaturen feststellen, bestehend aus Fach- und Abteilungsangabe sowie lfd. Nummer. Ein kleinerer Teil wies mehrere Registraturschichten auf. Infolge der um 1924 erfolgten Kassation können die Registraturschichten nur unvollständig rekonstruiert werden. Aus den vorhandenen Aktentiteln wurde daher ein neuer Ordnungsplan erstellt, der sich in Ober- und Sachgruppen gliedert. Der Bestand enthält eine geringe Menge Akten des Kreisausschusses des Kreises Düren, die vor allem die Besatzungsjahre nach dem 1. Weltkrieg betreffen. Sie wurden nicht als eigene Provenienz behandelt, sind jedoch im Findbuch durch den Hinweis Kreisausschuss vor dem Aktentitel gekennzeichnet.
Der Bestand Landratsamt Düren wurde 1973 unter Benutzung des alten Abgabeverzeichnisses von Rolf Uhlmann neu verzeichnet.
zu den 194 Akten des Bestands Landratsamt Düren (BR 0016) wurden 2008 aus14 Akten der Generalkommission Düsseldorf mit den Signaturen BR 2376 Nr. 27, 63, 132-143 zugeordnet, da diese aus dem Landratsamt Düren stammten (s. Findbuchvorwort 288.07.01). Diese Akten, die die Vergabe von Wasserrechten und Anträge von Teichgenossenschaften sowie einen Anlageband zu den Kreistagen für die Zeit von 1920-1922 beinhalten, wurden aus technischen Gründen im Jahre 2017 auf die Neusignaturen (BR 0016 Nr. 195-208) umsigniert. Diese sind jedoch zurzeit aus konservatorischen Gründen nicht einsehbar.
Hinweis: Zum Teil wurden die zeitgenössischen Aktentitel wurden beibehalten, so wird z.B. der Fluss Rur als Roer aufgeführt.
Die Akten sind unter Angabe des Bestandes und der laufenden Nummer zu bestellen und zu zitieren, also z. B. BR 0016 Nr.159.
Archivbestand
Deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ