Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 27. Juni 1722, das den Appellaten von der Zehntforderung des Appellanten freisprach. Streitig ist der große und kleine Zehnte der Herrschaft Frechen (Kr. Köln), der zum Palander Haus und Hof zu Frechen gehöre und der seit alters her mit Patronatsrechten, Jurisdiktion, Gebot, dem Schultheißenamt und dem Gericht verbunden gewesen sei. Dies ergebe sich aus den diversen palandischen Erbteilungen und aus einem Urteil vom 26. Sept. 1652. Die Grafen von Waldeck haben ihren Erbanteil am Zehnten an den Appellaten verkauft. Der Appellant fordert diesen „Abspliß“ zurück, da er befürchtet, das Haus Paland verliere in Zukunft dadurch die Qualität eines adeligen Rittersitzes. Er stützt seinen Rückforderungsanspruch auf ein kurpfälzisches Dekret zur Konsolidierung der adeligen Rittersitze.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...