Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters Allendorf (Aldendorff) bekunden: ihr Propst Philipp von Herda (Herde) hat den Hof zu Kaltenborn (Kalden-) und den Grund Bolsenbach nach Ausweis einer darüber ausgestellten Urkunde erblich an Friedrich (Fritzschen) Anacker, Hofmann und wohnhaft zu Kaltenborn, verliehen, so wie diese zuvor schon erblich verliehen waren. Friedrich soll den Hof und den Grund Bolsenbach in Bau und Besserung bringen, so daß dem Kloster davon besser Zins gegeben werden kann. Nun hat er die Ausstellerinnen, die oberste Lehnsfrauen sind, um Zustimmung dazu gebeten. Die kommen dem gerne nach und verleihen die Güter an Friedrich in aller Form. Siegel des Konvents.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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