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Zusammenführung der zum Dragonerregiment des Oberst Carl
Gustav Marschalck gehörenden, nach der verlorenen Schlacht im
polnischen Kalisch zurückgekehrten Dragoner, auch
Ausrüstungsvertrag wegen des Dragonerregiments
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Zusammenführung der zum Dragonerregiment des Oberst Carl
Gustav Marschalck gehörenden, nach der verlorenen Schlacht im
polnischen Kalisch zurückgekehrten Dragoner, auch
Ausrüstungsvertrag wegen des Dragonerregiments
Enthält: - Verordnung des Generalgouverneurs Graf Nils Gyllenstierna an die Beamten auf dem Lande vom Februar 1707 wegen Zusammenführung und Musterung der Marschalck'schen Dragoner (Druckschrift); nachfolgende Berichte der Gräfen des Landes Kehdingen, des Amtmanns in Bederkesa und des Vogtes in den Börden Selsingen, Sittensen und Elsdorf vom März 1707 wegen Aufenthalts zurückgekehrter Dragoner in ihren Distrikten (mit Anlagen, u.a.: Verzeichnis der sich im Amt Bederkesa aufhaltenden Dragoner) - Mondierungsvertrag zwischen Gyllenstierna und seinem Hofmeister Elias Erdtmann vom 26. Februar 1710 wegen Lieferung von Tuchen zu neuen Röcken des Dragonerregiments, mit Attestat über die richtige Auslieferung der Tuche vom Mai 1710
Verzeichnung
Militärsachen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.