Hermann Wais v. Fauerbach, Amtmann zu Lich, Kuno Riedesel, Konrad v. Solms und Johann Gise bekunden, dass sie die Streitigkeiten zwischen den Graf...
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B 9 Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 6 1501-1540
1507 Februar 13
Ausf., Perg., 2 anh. Sg. sehr gut erhalten. Mit Transfix, enthaltend ein Verzeichnis der Güter, die nur einen Turnos pro Morgen zu geben haben
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Samstag nach Scholastikentag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann Wais v. Fauerbach, Amtmann zu Lich, Kuno Riedesel, Konrad v. Solms und Johann Gise bekunden, dass sie die Streitigkeiten zwischen den Grafen Otto und Philipp v. Solms-Münzerberg wie folgt entschieden haben: Ersterer soll an letzteren 18 Gulden 22 Heller und 8 1/2 Gulden jährlicher Gülte auf den Einwohnern zu Södel und Wölfersheim geben. Letzterer soll dagegen alle seine Gerechtigkelten zu Dahindal samt einer Gülte von 18 Achtel Weizen und den Zehnten daselbst abtreten, 18 Achtel Hafer jährlich zu Södel, ablösber mit 150 Gulden, soll aber auf 18 Achtel Hafer zu Dahindal verzichten. Graf Otto verzichtet auf seine Ansprüche an der Waldschmiede zu Villingen und eine Gülte von 16 Gulden, die die von Wölfersheim jährlich denen von Wohnbach zur Bede steuern. Darüber hinaus darf niemand in der Grafschaft des anderen pfänden, Streitigkeiten darüber sollen von den beiderseitigen Amtleuten entschieden werden. Die Hege am Wellerpfed, die Graf Otto zu einem Fahrweg geöffnet hat, soll wieder geschlossen werden. Die Untertanen beider Grafen sollen von allem Zoll- und Schlaggeld befreit sein, ausgenommen Lohnfuhren. Die Güter beider Grafen in der Wetterau sollen dort besteuert werden, wo sie liegen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Bernhard v. Solms, für den inzwischen verstorbenen Grafen Otto, sowie Graf Philipp
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann Wais v. Fauerbach, Amtmann zu Lich, Kuno Riedesel, Konrad v. Solms und Johann Gise bekunden, dass sie die Streitigkeiten zwischen den Grafen Otto und Philipp v. Solms-Münzerberg wie folgt entschieden haben: Ersterer soll an letzteren 18 Gulden 22 Heller und 8 1/2 Gulden jährlicher Gülte auf den Einwohnern zu Södel und Wölfersheim geben. Letzterer soll dagegen alle seine Gerechtigkelten zu Dahindal samt einer Gülte von 18 Achtel Weizen und den Zehnten daselbst abtreten, 18 Achtel Hafer jährlich zu Södel, ablösber mit 150 Gulden, soll aber auf 18 Achtel Hafer zu Dahindal verzichten. Graf Otto verzichtet auf seine Ansprüche an der Waldschmiede zu Villingen und eine Gülte von 16 Gulden, die die von Wölfersheim jährlich denen von Wohnbach zur Bede steuern. Darüber hinaus darf niemand in der Grafschaft des anderen pfänden, Streitigkeiten darüber sollen von den beiderseitigen Amtleuten entschieden werden. Die Hege am Wellerpfed, die Graf Otto zu einem Fahrweg geöffnet hat, soll wieder geschlossen werden. Die Untertanen beider Grafen sollen von allem Zoll- und Schlaggeld befreit sein, ausgenommen Lohnfuhren. Die Güter beider Grafen in der Wetterau sollen dort besteuert werden, wo sie liegen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Bernhard v. Solms, für den inzwischen verstorbenen Grafen Otto, sowie Graf Philipp
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:41 MESZ