Friedrich (III.) Graf von Veldenz und Sponheim entlastet den Johann ("Henne") von Reichenbach, Schultheiß zu Birkenfeld, hinsichtlich der unter dem verstorbenen Grafen Johann (V.) von Sponheim-Starkenburg verwalteten Einkünfte und Ausgaben. Zudem bestätigt Graf Friedrich, Johann von Reichenbach noch 250 Gulden zu schulden. Daher soll dieser jedes Jahr 50 Gulden von der Steuer ("bete"), die er qua Amt einhebt, einbehalten dürfen - so lange, bis die Schuld beglichen ist. Den Empfang der jährliche Rate soll Johann dann jeweils dem Landschreiber in Trarbach quittieren. S = A
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Friedrich (III.) Graf von Veldenz und Sponheim entlastet den Johann ("Henne") von Reichenbach, Schultheiß zu Birkenfeld, hinsichtlich der unter dem verstorbenen Grafen Johann (V.) von Sponheim-Starkenburg verwalteten Einkünfte und Ausgaben. Zudem bestätigt Graf Friedrich, Johann von Reichenbach noch 250 Gulden zu schulden. Daher soll dieser jedes Jahr 50 Gulden von der Steuer ("bete"), die er qua Amt einhebt, einbehalten dürfen - so lange, bis die Schuld beglichen ist. Den Empfang der jährliche Rate soll Johann dann jeweils dem Landschreiber in Trarbach quittieren. S = A
Grafschaft Sponheim Urkunden, BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 1279
Sp. U 733
Grafschaft Sponheim Urkunden
Grafschaft Sponheim Urkunden >> 1401-1450
1440 August 1
Grafschaft Sponheim Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Überlieferung: Ausf.
Sprache: dt.
Originaldatierung: "[...] der geben ist off sand Peters dag ad vincula [...]"
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1440
Monat: August
Tag: 1
Äußere Beschreibung: anhängendes Siegel (fehlt); 14,5 x 27,3 cm
Sprache: dt.
Originaldatierung: "[...] der geben ist off sand Peters dag ad vincula [...]"
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1440
Monat: August
Tag: 1
Äußere Beschreibung: anhängendes Siegel (fehlt); 14,5 x 27,3 cm
Reichenbach: Johann von
Veldenz: Friedrich III. Graf von
Sponheim-Starkenburg: Johann V. Graf von
Trarbach (Gde. Traben-Trarbach, Lkr. Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz): Landschreiberamt
Birkenfeld (Rheinland-Pfalz): Schultheißenamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:29 MESZ
CC0 1.0 Universell