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Dr. Balthasar Mesnang, Georg Adelmann und Hans von Talheim vergleichen den an das Stuttgarter Hofgericht gelangten und von da auf die Schiedsmänner gekommenen Streit zwischen Schenk Albrecht zu Limpurg nebst dem Pfarrer zu Eschach und Ulrich von Rechberg wegen von letzterem geforderten Gerichtsgang und Diensten auf den Kirchengütern zu Eschach: die Bauern auf Schenk Albrechts und der Eschacher Pfarrkirche Gütern, die Richter und Untergänger sind, sollen nur im Dorf Eschach zu Gericht zu gehen schuldig sein und Recht geben und nehmen. Jeder Bauer leistet den fünf Herren im Dorfe je 4 Tage Dienste mit seinem Leib. Sind sie auch dem Pfarrer Dienste schuldig, so sollen sie daran nicht gehindert werden, die Dienste aber vom Pfarrer dem rechbergischen Amtmann vorher angezeigt werden. Siegler: die Parteien (Abschriften Papier)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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