Korrespondenz von Graf Wilhelm von Wertheim mit Erzbischof Dietrich von Mainz und dessen Vitztum (Statthalter) Hans von Erlenbach wegen der Gefangennahme des wertheimischen Schultheissen von Mömlingen durch einen mainzischen Zentgrafen in Wallstadt. Dieser habe sich ungebührlich über das Erzsbistum und seine Gerechtigkeiten geäußert, worauf er an das mainzische Landgericht in Ostheim überstellt worden ist und dort Urfehde geschworen hat.