Johann Georg von Weitzel, kaiserlicher Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus), kurtrierischer und fuldischer Geheimer Rat und Hofkanzler, bekund...
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2351
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1761-1770
1762 November 16
Ausfertigung, Papier, vier aufgedrückte Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So gegeben und geschehen Fulda den 16ten Novembris des eintausend siebenhundert zwey und sechzichsten jahrs
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Georg von Weitzel, kaiserlicher Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus), kurtrierischer und fuldischer Geheimer Rat und Hofkanzler, bekundet, dass er auf dessen Bitten hin den Johann (Ioann) Adam Henkel, Kandidat beider Rechte (iuris utriusque candidatus), zum kaiserlichen Notar und Richter erhoben und ihm das Notarsamt verliehen hat, nachdem er sich von dessen Befähigung überzeugt und dieser sein Examen abgelegt hatte. Johann Weitzel hat weiter bekundet, dass ihm durch Freiherr Lothar Wilhelm (Lotharius Wilhelmus) von Walderdorff zu Ysenburg (Isenburg) und Molsberg ein erbliches Privileg des verstorbenen Kaisers Leopolds I. auch zum Gedenken an den Großonkel (groß-öhm) und den Großvater Lothar Wilhelms, Wilderich Johann Philipp Georg Friedrich und Emmerich Friedrich von Walderdorff, der Titel eines Hofpfalzgrafen verliehen wurde. Das 1740 August 12 in Molsberg (Molzberg) ausgestellte Privileg berechtigt ihn, geeignete Personen zu Notaren, öffentlichen Schreibern und Richtern zu erheben. Die genannten Ämter haben auf dem ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Gültigkeit. Der Geltungsbereich dieser Ämter bezieht sich auf die Durchführung geistlicher und weltlicher Gerichtsverfahren, Vertragsabschlüsse (contracte), Ausführung von Testamenten und letzten Willen sowie weitere Geschäfte. Die öffentlichen Notare und Richter, die solche Ämter ausüben, müssen dies im Namen der jeweils regierenden Majestät tun und sich gemäß des kaiserlichen Privilegs [von Leopold I.] treu gegenüber dem Kaiser verhalten. Johann von Weitzel hat Johann Henkel den Amtseid abgenommen, ihn nochmals zur Treue gegenüber Kaiser und Reich verpflichtet und ihm die Freiheiten, Rechte und Privilegien seines Amts übertragen. Darüber hinaus hat er ihm sein in dieser Urkunde abgebildetes Notarszeichen verliehen. Damit besitzt Johann Henkel künftig das Recht, auf dem ganzen Reichsgebiet Amt und Tätigkeiten eines kaiserlichen Notars auszuüben. Johann Henkel ist ermahnt worden, im Rahmen seiner Tätigkeit keinerlei Vergünstigungen entgegenzunehmen und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet worden. Er soll die Notariatsinstrumente nach Landesgewohnheit ausfertigen, keine unsittlichen Verträge aufsetzen und stets das 1512 in Köln (Cöllen) beschlossene Reichsrecht anwenden. Verstöße gegen dieses ausschließliche Notarsprivileg sind reichsweit kraft kaiserlicher Anordnung mit einer Strafe von 200 Mark lötigen Golds zu belegen, die dann je zur Hälfte an den Kaiser und an den Notar zu zahlen ist. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, 8. Seite; Siegel: Lacksiegel 1 bis 4)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Johann Georg von Weitzell manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Solemnem huncce actum rite peractum attestor / Fuldae eodem ut supra / Ego Ioannes Christianus Fritz consiliarius principalis capituli feudali advocatus regiminis ordinarius et notarius caesareus publicus iuratus ac / in praemissorum maiorem fidem / requisitus manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Ioannes Philippus Heyl / advocatus regiminis ordi/narius manu propria)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Christian Fritz, Ratgeber und Advokat des Klosters Fulda und öffentlich geschworener kaiserlicher Notar
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Philipp Heyl, Advokat
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Christian Fritz, Advokat und Notar
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Philipp Heyl, Advokat
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Georg von Weitzel, kaiserlicher Hofpfalzgraf (comes palatinus caesareus), kurtrierischer und fuldischer Geheimer Rat und Hofkanzler, bekundet, dass er auf dessen Bitten hin den Johann (Ioann) Adam Henkel, Kandidat beider Rechte (iuris utriusque candidatus), zum kaiserlichen Notar und Richter erhoben und ihm das Notarsamt verliehen hat, nachdem er sich von dessen Befähigung überzeugt und dieser sein Examen abgelegt hatte. Johann Weitzel hat weiter bekundet, dass ihm durch Freiherr Lothar Wilhelm (Lotharius Wilhelmus) von Walderdorff zu Ysenburg (Isenburg) und Molsberg ein erbliches Privileg des verstorbenen Kaisers Leopolds I. auch zum Gedenken an den Großonkel (groß-öhm) und den Großvater Lothar Wilhelms, Wilderich Johann Philipp Georg Friedrich und Emmerich Friedrich von Walderdorff, der Titel eines Hofpfalzgrafen verliehen wurde. Das 1740 August 12 in Molsberg (Molzberg) ausgestellte Privileg berechtigt ihn, geeignete Personen zu Notaren, öffentlichen Schreibern und Richtern zu erheben. Die genannten Ämter haben auf dem ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Gültigkeit. Der Geltungsbereich dieser Ämter bezieht sich auf die Durchführung geistlicher und weltlicher Gerichtsverfahren, Vertragsabschlüsse (contracte), Ausführung von Testamenten und letzten Willen sowie weitere Geschäfte. Die öffentlichen Notare und Richter, die solche Ämter ausüben, müssen dies im Namen der jeweils regierenden Majestät tun und sich gemäß des kaiserlichen Privilegs [von Leopold I.] treu gegenüber dem Kaiser verhalten. Johann von Weitzel hat Johann Henkel den Amtseid abgenommen, ihn nochmals zur Treue gegenüber Kaiser und Reich verpflichtet und ihm die Freiheiten, Rechte und Privilegien seines Amts übertragen. Darüber hinaus hat er ihm sein in dieser Urkunde abgebildetes Notarszeichen verliehen. Damit besitzt Johann Henkel künftig das Recht, auf dem ganzen Reichsgebiet Amt und Tätigkeiten eines kaiserlichen Notars auszuüben. Johann Henkel ist ermahnt worden, im Rahmen seiner Tätigkeit keinerlei Vergünstigungen entgegenzunehmen und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet worden. Er soll die Notariatsinstrumente nach Landesgewohnheit ausfertigen, keine unsittlichen Verträge aufsetzen und stets das 1512 in Köln (Cöllen) beschlossene Reichsrecht anwenden. Verstöße gegen dieses ausschließliche Notarsprivileg sind reichsweit kraft kaiserlicher Anordnung mit einer Strafe von 200 Mark lötigen Golds zu belegen, die dann je zur Hälfte an den Kaiser und an den Notar zu zahlen ist. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, 8. Seite; Siegel: Lacksiegel 1 bis 4)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Johann Georg von Weitzell manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Solemnem huncce actum rite peractum attestor / Fuldae eodem ut supra / Ego Ioannes Christianus Fritz consiliarius principalis capituli feudali advocatus regiminis ordinarius et notarius caesareus publicus iuratus ac / in praemissorum maiorem fidem / requisitus manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Ioannes Philippus Heyl / advocatus regiminis ordi/narius manu propria)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Christian Fritz, Ratgeber und Advokat des Klosters Fulda und öffentlich geschworener kaiserlicher Notar
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Philipp Heyl, Advokat
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Christian Fritz, Advokat und Notar
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Philipp Heyl, Advokat
Das Siegel des Hofpfalzgrafen Johann Georg von Weitzel fehlt.
Auf Seite 4 findet sich die Abbildung des an Johann Adam Henkel verliehenen Notarszeichens. Das Signet zeigt über Bergen eine Hand, die eine Waage hält. Die Notarsdevise lautet: (Suum cuique) [Jedem das Seine].
Auf Seite 4 findet sich die Abbildung des an Johann Adam Henkel verliehenen Notarszeichens. Das Signet zeigt über Bergen eine Hand, die eine Waage hält. Die Notarsdevise lautet: (Suum cuique) [Jedem das Seine].
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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