Gardian und Konvent des St. Franciskanerordens zu Gmünd verleihen zu Erblehen dem Mathis Hofer die Haynlinsmühle an der Rot, die in ihre Pfründe zu Lindach gehört und die gerichts- und vogtbar ist der Herrschaft Limpurg und dahin 2 Herbsthühner 1 Vogthenne 12 Pfennig, 4 Viertel Habers gibt. Der Lehensmann gibt als jährlichen Zins 2 rh. fl. gen Gmünd in das Kloster. Todesfall: 5 Pfd. H. zu Weglöse und 5 Pfd. H. zu Handlohn.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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