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Rentverschreibung
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Darin: Rückvermerk: 1619 wird das Kapital abgelöst, Kspl. St. Lamberti Darin: Urkundenabschrift des Notars F. C. Meiteler mit Signet von 1778.
Enthält: Bürgermeister und Rat der Stadt Münster verkaufen Hinrick Revelmann und Meister Johan van Stenforde als Provisoren des Leprosoriums Kinderhaus für 283 rhein. GG. eine jährliche Rente von 19 M. aus der neuen Scharne. Es siegeln Bürgermeister und Rat. Transkription: Wy Borgermestere und Raidt der Stadt Munster doen kundt und bekennen apenbaer in dessen breue vor vns vnd / unse nakomelingen , dat wy myt guden vryen willen na raide vnd myt vulborde der olderlude vnd Mesterlude unses / Stadz hebn(n) verkofft vnd wy verkopen ou(er)midest dessen breue den Ersamen hinrick trauelman vnd mester Johan va(n) / Stenforde prouisoren tor kinderhueß vnd eren nakomelingen to behoeff der armen darsoluest erfflyke Jarlix Rente Ne= / genteyn marck pe(n)ninge to Munster genge vnd geue vor twehondert vnd dreyvndtachtentich ouerlendesche golden(n) / Rinsche gulden gudt van golde und zwaer genoich van gewichte de wy dar vor entfangen und twe Rentebreue vp / negenteyn marck Rente , seligen hermen(n) Wolterdinck g(e)n(omp)t loeck ertydes versegelt van den hern(n) to sunte lamberte / dar mede gelost hebn(n) , vnd wy lauen vnd wysen en(n) desse Renthe uthtomanen(n) vp to boren(n) vnd wall betalt to werden / vort mer alle Jaer halff up de hilgen hoichtyt passchen vnd de ander helffte vp sunte Michaelis dage dar necstuolgen(en) / vth der nyen scharnen vnses Stadz vnd vth den twen kelleren dar vnder belegen welcke Renthe wy bestellen willen , en(de) / Jarlix betalet sollen werden van den gen(n)en , den dat to boren(en) vnd vort vthtogeuen beualen is , vnd wy Borgemestere / vnd Raidt vors(creuen) lauen vort vor vns vnd vnse nakomelingen , den vorbenompten prouisoren und eren nakomelin= / gen , to behaeff der armen vors(creuen) dessen vorgere Rente alle Jaer up de vorger(orte) termijne vth de vorger(orte) nye(n) Scharne(n) / vnd den twen kelleren dar vnder gelegen gude reide vnuertogen(en) betalinge vnd rechte vullenkomen(en) warschap(en) tho / doen vnd wy lauen en(n) vort allen hender vnd schaden, de en(n) to veniger tyt hijran(n) geschegen , genslichen to verrichten / vnd afftodoen so vaken des nait vnd behoeff worde , Beholtliche vns vnd vnser nakomelingen , dat wy desse vorger(orte) / Rente , alle Jaer vnverjaert vp eynen der vors(creven) termyne , vns beleuet , weder mogen gwyt kopen vnd afflosen myt twe= / hondert vnd dreyvndtachtentich golden Rinsche gulden vors(creven) vnd myt den tynse daran(n) versetten vnd verschenen , als / en(n) de lose eyn halfs Jaer touoren gekundiget is , dyt allet sunder argelist desseß in Orkunde vnd tuchnisse der War= / heit , hebn(n) wy Borgemestere vnd Raidt vors(creven) , vnser Stadz Segell vor vns vnd unse nakomelingen , an dessen / breff doen hangen, dat(um) Anno d(omi)ni Millesimo quingentesimo decimo octauo in vigilia penthecostes Übersetzung (gekürzt): Wir, Bürgermeister und Rat der Stadt Münster, tun kund, dass wir mit gutem freien Willen, nach Beratung und mit Zustimmung der Alterleute und Meisterleute unserer Stadt verkauft haben, und wir verkaufen den ehrsamen Hinrick Travelman und Meister Johan van Stenforde, Provisoren zu Kinderhaus, eine erbliche jährliche Rente von 19 Mark Pfennigen für 283 oberländische goldene rheinische Gulden, und haben damit zwei Rentenbriefe über 19 Mark Rente, die dem verstorbenen Herman Wolterdinck genannt Loeck früher von den Priestern zu Sankt Lamberti besiegelt worden waren, gelöst. Und wir geloben und weisen ihnen diese Rente einzutreiben, zu erheben und wohl zu bezahlen fortan jedes Jahr aus der neuen Scharne unserer Stadt und aus den zwei Kellern darunter. Und wir wollen anordnen, dass ihnen diese Rente jährlich bezahlt werde von denjenigen, denen das aufzubringen und auszugeben befohlen ist. Gegeben im Jahre des Herrn 1518 am Tag vor Pfingsten.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.