40000 Bürgerliches Recht, soweit es im allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist: Gesetz zur Ergänzung der gerichtlichen Zuständigkeiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Strafrechts (Zuständigkeitsergänzungsgesetz) vom 7. Aug. 1952

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