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Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet in Streitigkeiten zwischen Bürgermeister und Rat zu Landau einer- und den Amtleuten der Dörfer im Siebeldinger (Sibeltinger) Tal, die bezüglich der Holznutzung in das Heimgereide (heingereyd) gehören, andererseits die Entscheidung seiner Räte unter Vorsitz Bischof Reinhard von Worms, des Hofmeisters und Kanzlers. Die Dörfer aus dem Tal sollen die von Landau, die sich auf eine von König Rudolf erhaltene Freiheit des Reichs berufen hatten, gemäß dieser früheren Verschreibung ins Heimgereide lassen. Die von Landau sollen aber sich der Fuhre nach Mühlhausen (Mulhußen) gebrauchen, wie es eine frühere Einigung vorsah. Jene Einigung ist nichtig. Die Landauer erhalten die von den Dörfern gepfändeten Karren und Pferde oder entsprechenden Ersatz zurück.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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