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Kaiser Karl V. gewährt dem Markgrafen Jörg Friederich von Brandenburg auf Veranlassung seines Vetters Kurfürst Joachim einen Aufschub im Empfang der vordem seinem Vater verliehenen Regalien bis zu der Zeit, wo jener das vierzehnte Lebensjahr erreicht haben wird.

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Staatsarchiv Nürnberg
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