Hans Mayenschein, Bürger und geschworener Unterkäufer zu Nürnberg, verkauft an Sigmund Baldinger zu Ulm seine Güter zu Aufheim, nämlich den Hof des Hans Franck (Leibgeding, Gült: Dienste, Heugeld, Eier, Hühner, Hennen), ferner das Erbgut des Jörg Frannck (Dienste, Hühner, Auf- und Abfahrt, Vorkaufsrecht des Herrn bei Veräußerung), wie sie ihm von seiner Base Agnesa Theuringin, Hans Chon Witwe, Bürgerin zu Ulm, vermacht wurden, für frei ledig, abgesehen von einer Zinsgült für die Pfleger des Frauenkirchenbaues zu Ulm wegen der St. Gilgenpfründe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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