Egen Seman und Grete, seine eheliche Hausfrau, die von Eberhart Grafen zu Wertheim und Gräfin Katherine, seiner ehelichen Hausfrau, um 1400 fl Florentiner Gewicht die Dörfer Uffingen und Schweigern gekauft haben, gestehen durch Revers den Verkäufern auf 15 Jahre das Wiederkaufsrecht zu, ausübbar 14 Tage vor oder nach Cathedra Petri. Wünschen sie die Dörfer bereits vorher zu versetzen, so haben sie sie zunächst den Grafen anzubieten und sie alsdann nur mit deren Einwilligung anderweitig zu versetzen. Die neuen Inhaber haben die Verpflichtung, sie den Grafen um die Pfandsumme zur Wiederlösung zu überlassen; ist diese geringer als 1400 fl, so steht alsdann den Käufern noch die Differenz vonseiten der Grafen zu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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