Werden. -Johann Wilhelm Wesseling gen. Beckes in Überruhr bekundet, dass Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm und der Maria Catharina Beckhaus ihn zu Mitbehuf seiner Geschwister mit dem Lehngut gen. Beckhaushof zu Überruhr im Gericht Rellinghausen zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen und Räte Johann Everhard Dingerkus, Kanzleidirektors, und Ludger Albert Lauten, Kanzleisekretärs des Abts. - Or., Unterschrift