Vor dem Straßburger Hofrichter bekennen Diebold genannt Gylien Diebolt von Schweighausen und seine Hausfrau Ellina, daß sie von der Johanniterkommende zum Grünenwörth zu Straßburg genannte Güter zu Willstätt als Erblehen empfangen haben gegen einen Jahreszins von 10 Schilling straßburger Pfennige.