Hzgl. Domänenfiskus löst seine Verbindlichkeit zur Entrichtung einer jährlichen Geld-, Frucht- oder Weinabgabe an den Geistlichen oder den Pfarrfonds zu Schlossborn durch Zahlung einer Summe von 1836 fl. 25 Kr. an die katholische Kirchengemeinde daselbst ab

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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