Nikolaus, Propst von St. Viktor außerhalb der Mauern zu Mainz, berichtet den Pfarrern zu [Groß-]Gerau (Gera) und Dornheim oder deren Stellvertretern und Johann, dem Kaplan von Auerberg (Vrberg), Heinrich genannt Scheubecher, Priester der Mainzer Diözese, sei bei ihm erschienen und habe ihn um Investitur mit der Pastorie der Pfarrkirche zu Wolfskehlen (Woluiskeln) gebeten, die durch Tod oder freiwilligen Verzicht ihres letzten Inhabers, des verstorbenen Nikolaus von Kronberg (Cronenberg), vakant geworden sei und auf die Heinrich durch Christine, die Witwe (relicta) des verstorbenen Ritters Burkhard von Wolfskehlen (Woluiskeln) sowie deren Söhne, die Edelknechte Burkhard und Hertwig, als den rechtmäßigen Patronen dieser Pfarrkirche innerhalb der vorgeschriebenen Frist präsentiert worden sei. Bestrebt, jedem sein Recht zukommen zu lassen, befiehlt der Propst den Empfängern, durch öffentlichen Aufruf in der Pfarrkirche zu Wolfskehlen alle Mitinteressenten, insbesondere den Priester Werner von Oppenheim, Vikar in der Mainzer Domkirche, der behauptet, mit dieser Pfarrkirche investiert worden zu sein, peremptorisch auf Dienstag nach Epiphanias [= 11. Januar] nach Mainz vor das Gericht des Propsts zu laden. Falls ein Geladener nicht erscheint, werde der Propst trotzdem gemäß dem Recht vorgehen. Außerdem befiehlt der Propst den Empfängern, feierlich den Widerruf der irrtümlich durch den Offizial des Propsts vorgenommenen Investitur Werners in der Pfarrkirche in Wolfskehlen zu verkünden gemäß dem Wortlaut der Widerrufsurkunde, die zusammen mit diesem Schriftstück ihnen übermittelt wird. Dieses Schreiben ist besiegelt zurückzugeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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