Jakob Untz, Schreiber in Altshausen, schließt einen Ehevertrag mit Jungfrau Magdalena Hornsteinerin, Tochter der +Barbara Vock ("Vöckin") zu Allmannsdorf, mit Zustimmung von deren Vogt Jakob Schmidt, Vogt und Sekretär zu Altshausen. Die Frau bringt neben Bettzeug und Kleidung ein Drittel der Güter (Weingärten) in Allmannsdorf im Gericht des Hauses Mainau sowie ein Drittel der Zinsbriefe als Heiratsgut in die Ehe ein, zusammen bewertet mit 800 fl. Die restlichen Anteile gehören ihren Brüdern, Sebastian Hornsteiner, Kanzleischreiber in Altshausen, und Hans Sigmund Hornsteiner M.A., Student der Rechte in Freiburg im Breisgau. Sie verzichtet auf ihr Erbrecht unter Vorbehalt des im ledigen Stand bzw. ohne Hinterlassung von Leibeserben erfolgenden Todes ihrer Brüder. Der Mann bringt sein gesamtes Vermögen in die Ehe. Er gibt der Frau eine Widerlegung von 200 fl und eine Morgengabe von 40 fl. Es folgen erbrechtliche Bestimmungen für den Fall des Todes mit und ohne Hinterlassung von Kindern. Bei kinderlosem Tod beerben sich die Eheleute gegenseitig mit Vorbehalt eines Drittels, das an die Verwandtschaft des verstorbenen Partners geht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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