Hans Sayler von Leonberg, auf Anklage des Amtmanns mit Urteil und Recht 4 Wochen in den Turm daselbst bei Wasser und Brot gef., weil er sich unerlaubt mit seiner Habe bei Nacht aus Württemberg entfernt und seine Eide mehrmals gebrochen hat, verspricht, gemäß dem Gerichtsurteil, das Amt Leonberg unverzüglich zu verlassen und nur mit Erlaubnis des Herzogs zurückzukehren und schwört U.