Nachdem zwischen den ingelfingischen Untertanen auf dem Bühlhof und den weikersheimischen Untertanen zu Dörrenzimmern aufgrund unklar formulierter Bestimmungen eines einschlägigen beiderseitigen Rezesses von 1679 seit einigen Jahren Streitigkeiten um Viehtrieb, Weide, Bucheckern- und Eichellese entstanden sind, die zu Tätlichkeiten und wechselseitigen Pfändungen geführt haben, präzisieren die Regierungsräte der beteiligten gräflichen Linien Ingelfingen und Weikersheim hiermit in einem fünf neue Bestimmungen enthaltenden "Erläuterungs-Rezess" die jeweiligen Gerechtigkeiten der Streitparteien.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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