Kommission in Angelegenheiten des Prinzen Jérôme (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 63/2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten >> Kommissionen
1815-1816
Überlieferungsgeschichte
Die Kommission hatte die künftigen Verhältnisse des ehemaligen Königs von Westphalen, Schwiegersohn von König Friedrich, zu klären. 1920 vom Ministerium der auswärt. Angelegenheiten übergeben; aus E 55.
Vorbemerkung: Am 15. September 1815 setzte König Friedrich von Württemberg eine Kommission "zur Besorgung [der] Angelegenheiten des Prinzen Jérôme ... überhaupt und besonders der finanziellen" ein, die aus dem Minister der Hausangelegenheiten Grafen v. Zeppelin, dem Staatssekretär v. Vellnagel und den Staatsräten v. Menoth, v. Dünger u. v. Feuerbach bestand (Bü 1). Prinz Jérôme Bonaparte, jüngerer Bruder von Kaiser Napoleon (1784-1806), war 1807-1813 König von Westphalen ("König Lustig") gewesen u. seit 1807 mit König Friedrichs Tochter Katharina (1783-1835) verheiratet. Nach dem Zusammenbruch der Machtposition Napoleons in der Schlacht von Waterloo (18.6.1815), bei der Prinz Jérôme mitgekämpft hatte, übernahm König Friedrich die Sicherung der fürstlichen Existenz von Tochter und Schwiegersohn, die er 1816 zu Fürst und Fürstin von Montfort ernannte. Die Einsetzung der hier behandelten Kommission gehört in diesen Zusammenhang. (Zu Katharina und Jérôme vgl. auch die Bestände G 272, G 273 und E 55). Die im Folgenden verzeichneten Unterlagen der 1815/16 arbeitenden Kommission kamen nach Abschluß von deren Tätigkeit in die Registratur des Ministeriums der Familienangelegenheiten des Kgl. Hauses und wurden mit dieser 1919 dem Haus- und Staatsarchiv Stuttgart übergeben; im Übergabeverzeichnis (E 55) sind sie auf Seite 76-78 mit den Signaturen XIX b I-XXVIII aufgelistet. Bei der 1992 begonnenen Erschließung des Bestands E 55, Ministerium der Familienangelegenheiten des Kgl. Hauses, wurden die Kommissionsunterlagen ausgehoben und unter der Signatur E 63/2 als selbständiger Bestand ausgewiesen. Der Bestand umfaßt 35 Büschel mit 0,4 lfd. m. Stuttgart, September 1994 Dr. W. Schmierer
Die Kommission hatte die künftigen Verhältnisse des ehemaligen Königs von Westphalen, Schwiegersohn von König Friedrich, zu klären. 1920 vom Ministerium der auswärt. Angelegenheiten übergeben; aus E 55.
Vorbemerkung: Am 15. September 1815 setzte König Friedrich von Württemberg eine Kommission "zur Besorgung [der] Angelegenheiten des Prinzen Jérôme ... überhaupt und besonders der finanziellen" ein, die aus dem Minister der Hausangelegenheiten Grafen v. Zeppelin, dem Staatssekretär v. Vellnagel und den Staatsräten v. Menoth, v. Dünger u. v. Feuerbach bestand (Bü 1). Prinz Jérôme Bonaparte, jüngerer Bruder von Kaiser Napoleon (1784-1806), war 1807-1813 König von Westphalen ("König Lustig") gewesen u. seit 1807 mit König Friedrichs Tochter Katharina (1783-1835) verheiratet. Nach dem Zusammenbruch der Machtposition Napoleons in der Schlacht von Waterloo (18.6.1815), bei der Prinz Jérôme mitgekämpft hatte, übernahm König Friedrich die Sicherung der fürstlichen Existenz von Tochter und Schwiegersohn, die er 1816 zu Fürst und Fürstin von Montfort ernannte. Die Einsetzung der hier behandelten Kommission gehört in diesen Zusammenhang. (Zu Katharina und Jérôme vgl. auch die Bestände G 272, G 273 und E 55). Die im Folgenden verzeichneten Unterlagen der 1815/16 arbeitenden Kommission kamen nach Abschluß von deren Tätigkeit in die Registratur des Ministeriums der Familienangelegenheiten des Kgl. Hauses und wurden mit dieser 1919 dem Haus- und Staatsarchiv Stuttgart übergeben; im Übergabeverzeichnis (E 55) sind sie auf Seite 76-78 mit den Signaturen XIX b I-XXVIII aufgelistet. Bei der 1992 begonnenen Erschließung des Bestands E 55, Ministerium der Familienangelegenheiten des Kgl. Hauses, wurden die Kommissionsunterlagen ausgehoben und unter der Signatur E 63/2 als selbständiger Bestand ausgewiesen. Der Bestand umfaßt 35 Büschel mit 0,4 lfd. m. Stuttgart, September 1994 Dr. W. Schmierer
35 Büschel
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ