1) Wenzel (Waczla) von Wartenberg auf dem Blankenstein [Burg Blansko, Tschechien] und Bohunko von Blahotitz [wohl nach Blahotitze, Tschechien] auf Hottowitz (Hottowicz] [Otovice, Tschechien, w. Ústí nad Laben, heute durch Braunkohlentagebau devastiert] fällen einen Schiedsspruch zwischen Jan (Janke) von Wartenberg auf Tetschen (Tetzschin) [heute Decin, Tschechien] und Jesko (Jesske) von Wchinitz (Kynicz) [heute Vchynice, Tschechien] auf Schirschowitz (Sirzewicz) [heute Sirejovice, s. Lovosice, Tschechien], vermöge dessen ersterer an letzteren Schirschowitz abtreten und auf vier Termine 700 Schock Groschen bezahlen, dafür aber nach gänzlicher Bezahlung den Schreckenstein [Burg Strekov, Tschechien] empfangen soll, 18. Juli 1401.- 2) Jan von Wartenberg, Herr zu Tetschen, verspricht, dass er wegen der zwischen ihm ond den Kindern Jeskos von Schirschowitz (Sirzewicz) und deren Mutter Dorothea obwaltenden Streitigkeiten um Schreckenstein (Schregkenstein) in Böhmen sich der Entscheidung Wilhelms [I.], Markgrafen zu Meißen, und seines Rates unterwerfen wolle, nebst Auseinandersetzung seiner Forderungen an dieselben, 29. Okt. 1405.