Papst Benedikt VII. nimmt auf Bitten des Abts Ludolf (Luidolf) das Kloster Corvey unter die Jurisdiktion des Apostolischen Stuhles, verbietet jedem Priester einer anderen Kirche dort Handlungen der geistlichen Gerichtsbarkeit auszuüben, so dass auch keiner ohne Aufforderung des Abts dort Messe lesen darf, nimmt die Besitzungen des Klosters, insbesondere alle von den Äbten erworbenen eingetauschten Güter und alle von Königen, Herzogen oder anderen Laien gemachten Schenkungen in seinen Schutz, bestätigt die freie Abtswahl unter der Zahl der Mönche selbst und erlaubt, dass der Abt sich an den näher bezeichneten Festtagen bei der Messe der Dalmatica und der Sandalen bedienen dürfe.