Bestandsrevers Hans Francks von Aufheim für Hans Mayerschein, Bürger zu Nürnberg, über einen Hof zu Aufheim den Thoman Eberlin innehatte, zwischen Lenz Dolls und Michael Holls Hofreiten gelegen, mit Äckern, Wiesen, Holz. Er leistet eine Gült: Dienste, Heugeld, Hühner, Hennen, und ist den Herrn gerichts- und steuerpflichtig. Er soll das Holz nicht wüsten, noch unnütz verbrennen; kommt er seinen Pflichten nicht nach, so wird das Gut heimfällig. Bei Verlassen des Hofes bleiben Streu und Mist auf demselben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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